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Landesregierung: Vorschüsse auf Sanierungen ab 1. Juli

Ab 1. Juli fördert das Land die Sanierung von Erstwohnungen durch einen Vorschuss auf die dafür vom Staat vorgesehenen Steuergutschriften. Heute (10. Juni) hat die Landesregierung die Richtlinien zu einer Maßnahme erlassen, der Wohnbau-Landesrat Christian Tommasini gleich doppelte Bedeutung beimisst: als Hilfe für die Bürger sowie als Impuls für die Bauwirtschaft.

Wer baut, kann jetzt mit Hilfen des Landes rechnen

50 Prozent der Kosten von maximal 96.000 Euro können auf der Grundlage des entsprechenden Staatsgesetzes bei Sanierungen privater Wohnungen von der Steuerschuld abgezogen werden, und zwar berechnet auf zehn Jahre. Damit die Wohnungs-Sanierer diese Summe aber nicht vorstrecken müssen (woran so manche Sanierung bisher gescheitert war), springt nun das Land mit einem Vorschuss auf die Steuergutschriften ein. "Wir gewähren ein zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren, und zwar in Höhe von 50 Prozent der angefallenen oder anfallenden Kosten für die Sanierung", so Landesrat Tommasini.

Zugang zu diesem Darlehen verschafft zunächst eine Erklärung des Bauleiters über die 2014 und 2015 geplanten (oder bereits seit Anfang des Jahres durchgeführten) Arbeiten und die dafür anfallenden (oder angefallenen) Kosten. Sind die Arbeiten bereits abgeschlossen, legt der Wohnungseigentümer seine Steuererklärung vor, aus der die Höhe der Steuerabzüge ersichtlich wird. Daraufhin unterzeichnet er einen Vertrag über ein zinsloses, auf zehn Jahre angelegtes Darlehen, in dem auch die Höhe der zehn Rückzahlungsraten festgelegt wird. "Die erste Rate wird im September des Folgejahres fällig", betonte heute Tommasini.

Sollten die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sein, kann auch ein Vorschuss auf das Darlehen ausgezahlt werden. In diesem Fall muss der Bauleiter erklären, dass bereits mehr als die Hälfte der Sanierungsarbeiten ausgeführt worden sind. Dazu bedarf es einer Bankbürgschaft über den vollen Betrag der Finanzierung. "In diesem Fall kann das gesamte Darlehen bereits vorab ausbezahlt werden", so der Landesrat. Auch in diesem Fall muss nach Abschluss der Arbeiten aber die Steuererklärung vorgelegt werden. In diesem Moment wird auch die Bankgarantie rückerstattet. 

Zur Finanzierung der Vorschüsse wird das Land nun einen Rotationsfonds einrichten und zunächst mit zwölf Millionen Euro dotieren. Ansuchen um den Sanierungs-Vorschuss werden ab 1. Juli entgegen genommen. Für die Sanierungs-Vorschüsse gibt es allerdings zwei Einschränkungen, wie Landesrat Tommasini betonte. Die erste: In den Genuss der Vorschüsse kommt man nur für Sanierungen von Erstwohnungen. Und Einschränkung Nummer zwei: Die Vorschüsse gelten nur für "normale" Sanierungsarbeiten, nicht aber für die energetische Sanierung. "Ein Gutachten der staatlichen Einnahmen-Agentur hat Vorschüsse auf die energetische Sanierung als nicht zulässig erklärt, während man uns für die herkömmlichen Sanierungsmaßnahmen grünes Licht gegeben hat", so Tommasini.

chr

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