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LRin Stocker zu Mietbeitrag: Nur vertretbar, wenn gezielte Unterstützung

"Es ist Überzeugung der Landesregierung, dass eine Mietunterstützung nur vertretbar und nachhaltig sein kann, wenn sie gezielt erfolgt und nicht zu hohe Beträge vorsieht." Dies stellt Soziallandesrätin Martha Stocker im Zusammenhang mit der Kritik der Gewerkschaften an der Neuregelung der Mietbeiträge klar. Bei den Fallbeispielen der Gewerkschaften habe es zudem Ungenauigkeiten gegeben.

Die Landesrätin verweist im Zusammenhang mit der Neuregelung des Mietbeitrages im Jahr 2013 auf verschiedene Treffen nicht nur mit den Landtagsfraktionen, sondern auch mit Gewerkschaften und anderen Interessenvertretungen. Dabei habe es zur Gesamtausrichtung sowie zu den Anpassungen immer einen grundsätzlichen Konsens gegeben, wobei auch immer klar gewesen sei, dass es nicht in allen Aspekten eine Übereinstimmung geben könne. Allerdings sei ein Ergebnis dieser Aussprachen auch die am Dienstag von der Landesregierung beschlossene Aufstockung für die Mindestrentner sowie die Aufbesserung des Mietbeitrags für Alleinerziehende gewesen. "Leider werden diese positiven Aussprachen regelmäßig im Nachhinein durch öffentliche Stellungnahmen und mit häufig falschen Informationen wieder in Frage gestellt, was eine konstruktive und verlässliche Zusammenarbeit schwierig macht", so die Landesrätin.

Bei der Verabschiedung der Neuregelung zum Mietbeitrag sei immer klar kommuniziert worden, dass es auch Situationen geben würde, in denen der Beitrag geringer ausfallen würde als mit der früheren Regelung des Wohngeldes. "Es ist Überzeugung der Landesregierung, dass eine Mietunterstützung nur vertretbar und nachhaltig sein kann, wenn sie gezielt erfolgt und nicht zu hohe Beträge vorsieht", so Stocker, die ergänzt: "Wenn zu große Personenkreise mit zu hohen Beträgen unterstützt werden, kommt es zu den oft angeprangerten negativen Auswirkungen auf die Höhe der Mieten, die den Sinn der Unterstützung wieder aufheben."

Die Sozialabteilung des Landes weist zudem darauf hin, dass es bei den von den Gewerkschaften angeführten Fallbeispielen Ungenauigkeiten gebe. So hat beispielsweise ein alleinlebender Rentner bei einer monatlichen Verfügbarkeit von 1000 Euro netto immer noch ein Anrecht auf rund 230 Euro Mietbeitrag. Eine Familie mit drei Mitgliedern und einer Verfügbarkeit von 1800 Euro netto kommt immer noch auf einen Mietbeitrag von rund 190 Euro im Monat. "Bei niedrigeren Einkommen sind die Beträge entsprechend höher", heißt es aus der Sozialabteilung. Das Anrecht auf einen Beitrag ende für eine dreiköpfige Familie bei einer Verfügbarkeit von monatlich rund 2200 Euro netto.

"Diese Einkommensgrenzen und die Beitragshöhe erscheinen im Sinne der genannten Zielsetzung durchaus angemessen", so die Landesrätin. Es könne aus Sicht des Landes nicht behauptet werden, dass durch die Regelung einkommensschwache Personen in Schwierigkeiten gelangen, noch dass dadurch der untere Mittelstand gestraft wird. "Ab einem gewissen Einkommen ist es notwendig und sinnvoll, dass die Mietkosten ohne Unterstützung der öffentlichen Hand getragen werden", so Stocker. Auch nicht geteilt werden könne die Aussage, dass es bei der neuen Regelung an Transparenz gefehlt habe. Die Einkommensgrenzen sowie die vorgesehene Mietbeträge seien seit jeher bekannt und im Bürgernetz veröffentlicht, wo es inzwischen auch eine Übersicht des voraussichtlichen Mietbeitrags je nach Einkommen und Familiensituation gibt.

chr

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