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Lizenzpflicht für Veranstaltungen: Landesregierung lockert Regelung

Die Lizenzpflicht für Veranstaltungen und Events soll gelockert werden. Darauf hat sich die Landesregierung heute (24. Juni) verständigt. Auf Vorschlag von Jugendlandesrat Philipp Achammer stimmte sie einem Vorschlag zu, mit dem die Lizenzpflicht für Veranstaltungen mit bis zu 200 Besuchern abgeschafft werden soll.

Gelockerte Lizenzpflicht

Große Veranstaltungen unterliegen einer Genehmigungspflicht durch die jeweilige Gemeinde. "Die Gemeinden werden durch diesen bürokratischen Aufwand ebenso zusätzlich belastet wie die Veranstalter, die außerdem zusätzliche Kosten zu bestreiten haben", ist sich Landesrat Philipp Achammer bewusst, "und dies gereicht unserer eigentlich lebendigen Jugendkulturszene zum Nachteil."


Der Landesrat für Bildung, Kultur und Integration hat daher eine Entscheidung der Regierung in Rom zum Anlass genommen und nachgezogen. Die Regierung Letta hatte bereits im Oktober des vergangenen Jahres in ihrem Maßnahmenkatalog zur Belebung der Kultur (Dekret "Valore Cultura") unter anderem die Liberalisierung von kleineren Veranstaltungen mit bis zu 200 Besuchern vorgesehen. Sofern diese Veranstaltungen innerhalb 24 Uhr enden, ist dafür nur mehr eine Meldung in Form einer Eigenerklärung und keine Lizenz mehr notwendig.


"Diese Regelung soll künftig auch in Südtirol Anwendung finden", so Landesrat Achammer, "damit befreien wir vor allem die Veranstalter von bürokratischem Aufwand und beleben die Jugendkultur." Die Landesregierung hat sich heute darauf geeinigt, die Angelegenheit im Zuge des Omnibusgesetzes neu zu regeln. Der Entwurf des Omnibus-Gesetzes steht vor seiner Verabschiedung durch die Landesregierung und wird dann dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt.


"Dass die oft zu strengen Auflagen der Jugendkultur hinderlich sind, wurde auch im Rahmen des Dialogs zur Jugendkultur angesprochen. Ich hoffe, dass diese Liberalisierung ein Schritt hin zu größeren Freiräumen und auch zu mehr Eigenverantwortung ist", betont Landesrat Achammer.

jw

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