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Ausschreibung von Dienstleistungen: Zweisprachigkeits-Nachweis wird Pflicht

Zunächst als qualitatives Kriterium, danach als Ausschlusskriterium soll der Zweisprachigkeits-Nachweis künftig zu einem zentralen Bestandteil der Ausschreibungen von Dienstleistungen des Landes werden. Dies hat die Landesregierung heute (29. Juli) beschlossen. In Sachen Vergabe hat Landeshauptmann Arno Kompatscher zudem betont, dass diese für die Gemeinden durchaus nicht blockiert seien.

Die Unsicherheit in den Gemeinden, weiß der Landeshauptmann, sei groß, mancherorts herrsche die Annahme, dass alle Vergaben derzeit blockiert seien. "Die Lage ist aber nicht so dramatisch, wie dies vielleicht auf den ersten Blick scheinen mag", so Kompatscher. Was fehle, sei oft die Information darüber, welche Wege noch beschritten werden könnten. Deshalb hat die Landesregierung heute beschlossen, gemeinsam mit dem Gemeindenverband die Gemeinden und besonders deren Sekretäre noch einmal detailliert über den Stand der Dinge zu informieren.

Der Landeshauptmann erinnerte in diesem Zusammenhang auch daran, dass derzeit auf Hochtouren am Entwurf des neuen Vergabegesetzes des Landes gearbeitet werde. "Ein Basistext soll schon in den nächsten 14 Tagen stehen, danach folgen die Konsultationen mit Anwendern und Betroffenen, damit die neue Regelung eine praxistaugliche wird", so Kompatscher.

Beschlossen hat die Landesregierung heute schließlich, dass künftig dem Zweisprachigkeitsnachweis im Rahmen von Ausschreibungen von Dienstleistungen ein größeres Gewicht beigemessen werden soll. "Wir werden diesen Nachweis für all jene einfordern, die bei der Ausübung der Dienstleistung in direktem Kontakt mit den Nutzern stehen", so der Landeshauptmann. Dies soll in einem ersten Schritt in Form der Berücksichtigung des Nachweises als Qualitätskriterium geschehen. Oder anders: Wer den Nachweis beibringen kann, bekommt bei der Bewertung seines Angebots mehr Punkte. "Mittelfristig soll der fehlende Zweisprachigkeitsnachweis dann zu einem Ausschlusskriterium werden", so Kompatscher. Das heißt: Wer keinen Nachweis vorweist, wird nicht zur Ausschreibung zugelassen.

Diese Aufwertung des Zweisprachigkeitsnachweises sei keine Willkür der Landesregierung, sondern eine Notwendigkeit in Südtirol, betonte der Landeshauptmann. Von der Neuregelung sollen nicht nur die Nutzer der Dienstleistungen, also die Bürger profitieren, sondern letztendlich auch die heimischen Betriebe, so Kompatscher: "Auch deshalb kommunizieren wir diese Änderung früh", betont er, denn: "So können sich die Betriebe auf die neue Situation vorbereiten und einen Wettbewerbsvorteil erlangen."

chr

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