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Staat will IMU-Ausgleich, Land rekurriert

Der Staat fordert einen Ausgleich für Mindereinnahmen im Rahmen der Immobiliensteuer IMU, das Land wehrt sich dagegen. Heute hat die Landesregierung (5. August) beschlossen, gegen ein Dekret des Innenministeriums vor das Verfassungsgericht zu ziehen. "Es ist eines jener Dekrete, mit denen der Staat in autonome Zuständigkeiten einzugreifen versucht", so Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Wehrt sich gegen staatliche Eingriffe in Südtirols Zuständigkeiten: LH Arno Kompatscher bei der heutigen Pressekonferenz (Foto: LPA/ohn)

Ende Juni hat der italienische Innenminister ein Dekret erlassen, das staatsweit den Ausgleich von Mindereinnahmen aus der Immobiliensteuer IMU vorsieht. In die Ausgleichszahlungen ausdrücklich einbezogen werden auch die Länder Südtirol und Trentino, obwohl diese über ganz eigene Finanzbestimmungen und zudem die autonome Zuständigkeit über die Lokalsteuern verfügen. Auch das gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Einvernehmen mit den beiden Ländern, wann immer es um die Änderung von Finanzbestimmungen geht, ist in diesem Fall von Rom nicht gesucht worden.

Aus all diesen Gründen hat die Landesregierung heute beschlossen, gleich doppelt gegen das genannte Dekret des Innenministers vorzugehen: so wird es vor dem Verwaltungsgericht angefochten, gleichzeitig wirft die Landesregierung vor dem Verfassungsgericht auch die Zuständigkeitsfrage auf. "Diese Anfechtung ist eine logische Folge all unserer Anfechtungen der vorangegangenen Gesetzesbestimmungen, mit denen man in unsere Zuständigkeiten einzugreifen versucht hat", so der Landeshauptmann heute.

chr

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