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Pendlerbeitrag: Bis 29. August kann angesucht werden

Berufspendler, die für 2013 um einen Fahrtkostenbeitrag ansuchen wollen, können dies noch bis Freitag, 29. August, tun. Angesucht werden kann beim Landesamt für Personenverkehr, und zwar digital: "Die Umstellung auf Online-Ansuchen hat sich bewährt und macht die bürokratische Abwicklung für Bürger und Verwaltung wesentlich effizienter", so Mobilitätslandesrat Florian Mussner.

Pendlerbeiträge gibt's, wenn die Öffis als Transportmittel zum Job nicht genutzt werden können. (Foto: LPA/ohn)

In diesem Jahr gelten für die Pendlerbeiträge erstmals die neuen Kriterien, die mit Gewerkschaften und Konsumentenvertretern vereinbart worden waren. "Unser Ziel ist, die zur Verfügung stehenden Gelder auf Berufspendler zu konzentrieren, die einen sehr langen, umständlichen Weg zur Arbeit haben oder die wegen Strecke oder Arbeitszeiten nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können", erklärt Mussner. So gelte ein Hauptaugenmerk Berufspendlern im Schichtdienst sowie solchen im ländlichen Gebiet, die weite Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen.

Um einen Beitrag ansuchen können demnach Arbeitnehmer mit "gewöhnlichem Aufenthaltsort" in Südtirol, die an mindestens 120 Tagen im Jahr zu einem Arbeitsplatz in der Region fahren und dabei mehr als 18 Kilometer zurücklegen. Auf der Strecke darf es keine öffentlichen Liniendienste mit mindestens einem Halbstundentakt geben. Gewährt wird ein Pendlerbeitrag in Fällen, in denen man den Arbeitsplatz mit den ersten Öffis erst nach Beginn des Arbeitsturnus erreichen würde oder das letzte öffentliche Verkehrsmittel vor Ende dieses Turnusses abfährt. Anspruch auf einen Beitrag hat man außerdem, wenn die Gesamtwartezeit auf die Öffis (samt dazu gehörigem Fußweg) täglich mehr als 60 Minuten betragen würde oder die nächstgelegene Haltestelle mit Parkmöglichkeit mehr als zehn Kilometer vom Wohnort entfernt ist. In diesem Fall berechnet sich der Beitrag auf die Strecke zwischen Wohnort und Haltestelle.

Vom Beitrag ausgeschlossen sind jene, deren jährliches Bruttogesamteinkommen mehr als 50.000 Euro beträgt. Auch wer kostenlos ein Dienstfahrzeug benutzen kann, hat keinen Anspruch auf einen Pendlerbeitrag. Beiträge unter 200 Euro werden darüber hinaus nicht ausbezahlt.

Wie schon im Vorjahr können Gesuche nur online eingereicht werden. Dazu braucht es eine aktivierte Bürgerkarte samt Lesegerät (Infos unter der Grünen Nummer 800 816 836 oder www.provinz.bz.it/buergerkarte) oder einen zertifizierten eGov-Account. Wer keines von beidem besitzt, kann online einen nicht-zertifizierten eGov-Account beantragen, muss den Antrag im Anschluss aber persönlich im Amt unterschreiben, damit seine Identität überprüft werden kann.

Alle weiteren Informationen zum Pendlerbeitrag bekommt man im Bürgernetz (www.provinz.bz.it) unter der Rubrik "Meistgenutzte Dienste" oder im Landesamt für Personenverkehr (Tel. 0471 415492; E-Mail: PendlerBeiträge@provinz.bz.it). Auskünfte und Hilfe gibt's darüber hinaus bei Gewerkschaften, Patronaten und Bezirksgemeinschaften.

chr

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