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Nahversorgung: Landesregierung beschließt Förderung

Damit die Grundversorgung auch in kleinen Ortschaften oder der städtischen Peripherie erhalten bleibt, hat die Landesregierung heute (26. August) die Förderung von Nahversorgungsbetrieben auf den Weg gebracht. "Damit leisten wir einen Beitrag zur Erhaltung der Lebensqualität, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Verhinderung von Abwanderung", so Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Geht es nach der Landesregierung sollen Tante-Emma-Läden auch in der Peripherie überleben können.

Weg von der Gießkanne, hin zu gezielten Förderungen: Was sich die Landesregierung als grundlegende Ausrichtung auf ihre Fahnen geschrieben hat, wird an der heute beschlossenen Förderung von Nahversorgungsbetrieben in kleinen Ortschaften im ländlichen Gebiet und in der städtischen Peripherie deutlich: Damit auch diese überleben können, geht die Landesregierung nämlich neue Wege: "Zum ersten Mal übernehmen wir als öffentliche Hand einen Teil der Betriebskosten privater Betriebe", so der Landeshauptmann, der diese Maßnahme mit gesellschaftlichen Notwendigkeiten rechtfertigt: "Es geht darum, unseren ländlichen Raum lebenswert zu erhalten, und dazu gehört nun einmal die Möglichkeit, sich vor Ort mit dem Notwendigsten versorgen zu können", so Kompatscher.

Unter die Arme gegriffen wird demnach kleinen Handelsbetrieben in ländlichen Gebieten und peripheren Stadtvierteln, die meist sehr geringe Umsätze und damit (wenn überhaupt) noch kleinere Gewinne erzielen. "Ihre Schließung zu verhindern oder sogar dafür zu sorgen, dass sich irgendwo wieder ein Tante-Emma-Laden ansiedelt, ist das Ziel unserer Unterstützung", so der Landeshauptmann.

Die mit den Berufsverbänden abgestimmte und heute beschlossene Unterstützung gilt demnach der Aufrechterhaltung des einzigen bzw. der Eröffnung eines ersten Nahversorgers. "Für bestehende Betriebe sehen wir einen jährlichen Beitrag von bis zu 9000 Euro vor, für die Neueröffnung einen einmaligen Beitrag in Höhe von bis zu 15.000 Euro", erklärte Kompatscher heute. Als Nahversorger gilt dabei der "Detailhandel mit einer großen Auswahl an Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs". Die Mindestentfernung zum nächsten Laden muss drei Kilometer betragen, die Ortschaften müssen mindestens 150 Einwohner haben, der Umsatz darf 400.000 Euro nicht überschreiten.

Noch ein weiteres Ziel verfolgt man mit der Nahversorger-Förderung: "Wir wollen den Dorfladen zu einem Servicezentrum machen", so der Landeshauptmann. Entsprechend können die Förderbeiträge höher ausfallen, wenn im Laden auch andere Leistungen angeboten werden. "Wir denken dabei etwa an den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften, einen Internetpoint, einen Fotokopierdienst, die Tourismusinformation oder das Aufladen von Servicekarten", so Kompatscher.

Nach dem heutigen Beschluss der Landesregierung werden auch bereits erste Gesuche angenommen, und zwar - ausnahmsweise bei der Premiere - bis 30. September. Ab kommendem Jahr gilt der 30. April als Frist für Beitragsansuchen.

chr

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