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Ergänzung zu den Mindestrenten: Infonachmittag am 9. September

Um den Mindestrentnern finanziell unter die Arme zu greifen, erstattet das Land ihnen die Wohnungsnebenkosten zurück. In den Sozialsprengeln werden Mindestrentner am 9. September, über den Beitrag für die Wohnnebenkosten informiert und können dort auch gleich das entsprechende Gesuch ausfüllen.

Das Landesamt für Senioren und Sozialsprengel organisiert am 9. September gemeinsam mit den Gewerkschaften, Seniorenverbänden und Patronaten von 15 bis 17 Uhr einen Informationsnachmittag in allen Sozialsprengeln in Südtirol zur Rückerstattung der Wohnnebenkosten für Mindestrentner.

Bereits ab September sollen Mindestrentner ihr Gesuch um den eigens für sie vorgesehenen Beitrag für die Wohnnebenkosten wie Strom, Gas oder Heizung in den Sozialsprengeln einreichen können. Die Rückvergütung soll dabei die Monate ab Juli 2014 umfassen. Beim Infonachmittag können die Mindestrentner bereits das Gesuch erstellen und werden dabei von den fachkundigen Mitarbeitern in den Sprengeln beraten.

Um in den Genuss des Beitrags für Wohnnebenkosten zu kommen, müssen Mindestrentner mehrere Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen 70 Jahre oder älter sein und alleine leben. Zudem dürfen ihre Rentenbezüge nicht den Betrag von 7800,00 Euro netto jährlich übersteigen und sie dürfen außer ihrer Wohnung oder ihrem Eigenheim kein größeres Vermögen haben.

Für die Rückerstattung der Wohnnebenkosten braucht es eine Dokumentation. Aber auch eine Eigenerklärung ist möglich. Beim Infonachmittag sollten die Mindestrentner einen gültigen Ausweis, die Steuernummer und den Nachweis sämtlicher bezogener Renten mitbringen.

SAN

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