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Arbeitsverdienststerne: Vorschläge bis 31. Oktober

Bis zum 31. Oktober können Vorschläge für die Verleihung von Arbeitsverdienststernen eingereicht werden. Darauf weist die Landesabteilung Arbeit hin. Ausgezeichnet werden können Arbeiter, Angestellte und Führungskräfte von privaten oder öffentlichen Unternehmen, von Genossenschaften, Gewerkschaften oder Unternehmerorganisationen, die sich am Arbeitsplatz besonders hervorgetan haben.

Arbeiter, Angestellte und Führungskräfte, die für die Auszeichnung vorgeschlagen werden, müssen mindestens 50 Jahre alt sein und 25 Jahre ununterbrochen in einem oder mehreren Unternehmen beschäftigt (gewesen) sein. „Bei der Bewertung der Vorschläge werden Aspekte wie besondere Sachkundigkeit im Arbeitsleben, Fleiß und  ein vorbildlicher Lebenswandel berücksichtigt", erklärt der Direktor der Landesabteilung Arbeit Helmuth Sinn. „Ein weiteres Kriterium sind Verdienste aufgrund von technischen oder organisatorischen Neuerungen oder Erfindungen", erklärt Sinn. Vorschläge für die Verleihung der Arbeitsverdienststerne können von den Betrieben, aber auch von den Arbeitnehmern selbst eingereicht werden. Die Personen für die für Südtirol vorgesehenen acht Auszeichnungen werden von einer Kommission in der Landesabteilung Arbeit vorgeschlagen und dem Arbeitsministerium in Rom unterbreitet. Daher müssen alle einzureichenden Dokumente in italienischer Sprache ausgestellt werden. Die Verleihung erfolgt dann mit Dekret des Staatspräsidenten und wird im Rahmen einer Zeremonie jährlich am Tag der Arbeit, also am 1. Mai, überreicht.

Weitere Informationen gib es beim Arbeitsinspektorat des Landes in Bozen unter der Rufnummer: 0471 418540.

SAN

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