News / Archiv
News
Brot auch nachts backen
LPA -Das Verbot der Nachtarbeit für volljährige Bäcker- und Konditorlehrlinge fällt. Die entsprechende Bestimmung tritt am morgigen Samstag, 22. Februar 2003, in Kraft. Auch auf alle touristischen und gastgewerblichen Betriebe wurde die Aufhebung des Verbotes der Nachtarbeit ausgedehnt. Dies teilte Landesrat Werner Frick heute mit.
"Mit dieser Neuregelung wird vom römischen Parlament anerkannt, dass eine praktische Berufsausbildung bei den Bäckern und Konditoren auch Nachtarbeit voraussetzt", so Handwerkslandesrat Werner Frick.
Ab dem morgigen Samstag können volljährige Lehrlinge in den Backstuben auch nachts Brot und Süßigkeiten backen. Der Senat genehmigte kürzlich die Abänderung des über 50 Jahre lang gültigen Gesetzes im Rahmen des Gemeinschaftsrechtes 2002.
Die Aufhebung des Verbotes der Nachtarbeit für volljährige Lehrlinge wurde durch einen Abänderungsantrag auch auf alle touristischen und gastgewerblichen Betriebe ausgedehnt. Darunter fallen Hotels, Bars und Restaurants, aber auch Aufstiegsanlagen, Skiverleihstellen oder Schwimmbäder. Im ersten Entwurf war davon noch nicht die Rede gewesen.
Landesrat Frick spricht in diesem Zusammenhang von einer längst fälligen Entscheidung, die den vielen kleinen Familienbetrieben in Südtirol mehr Entwicklungsspielräume bietet: "Die Ausbildung und Förderung des Nachwuchses ist gerade in Südtirol von größter Bedeutung, da es hier sehr viele kleine Familienbetriebe gibt, die entscheidend zur Nahversorgung in den Dörfern und zur Lebensqualität beitragen".
SAN