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Ausschreibungen: Radikale Vereinfachung beschlossen

Weniger bürokratischer Aufwand, straffere Zeiten und weniger Risiko, gute Angebote wegen formaler Fehler ausschließen zu müssen: Auf Antrag der Landesregierung hat der Landtag gestern (18. September) im ersten Omnibusgesetz einer radikalen Vereinfachung des Systems öffentlicher Ausschreibungen zugestimmt.

Statt wie bisher schon im Vorfeld nachweisen zu müssen, dass die Voraussetzungen für eine Teilnahme an einer Ausschreibung vorhanden sind, müssen dies die Unternehmen künftig erst nach Ausgang der Ausschreibung tun - "und auch das nur der erstplatzierte Betrieb", erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Dies bringe nicht nur eine enorme Erleichterung für alle teilnehmenden Unternehmen mit sich, sondern auch eine breitere Auswahl an Angeboten für die ausschreibende Verwaltung: "Schließlich mussten bis dato etliche Bewerber im Laufe des Verfahrens ausgeschlossen werden, und zwar weniger, weil die Voraussetzungen nicht vorhanden waren, als vielmehr aufgrund irgendwelcher formaler Fehler", so Kompatscher.

Das neue System, das dank von der EU gewährter Spielräume möglich geworden ist, hat demnach gleich mehrere Vorteile: "Die bürokratische Last sinkt, der zeitliche Aufwand ebenso, dazu verhindern wir eine Vielzahl von Rekursen gegen Ausschlüsse wegen formaler Fehler, die bis dato Rechtsunsicherheit und weitere zeitliche Verzögerungen zur Folge gehabt haben", erklärt der Landeshauptmann.

Noch etwas soll das Verfahren erleichtern und das Ergebnis öffentlicher Ausschreibungen verbessern: "Wir haben im Gesetz festgeschrieben, dass sich die Verwaltungen bei der Kontrolle des bestplatzierten Unternehmens zuerst bereits vorhandener Datenbanken bedienen müssen", so der Landeshauptmann. Nur was aus solchen nicht hervorgehe, müsse von den Unternehmen nachgewiesen werden. "Und auch da wird es mehr Flexibilität geben: Fehlt ein Nachweis, wird das Unternehmen nicht etwa ausgeschlossen, sondern bekommt zehn Tage Zeit, die Dokumentation nachzureichen", so Kompatscher.

chr

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