News / Archiv

News

Beschlüsse der Landesregierung vom 24. Februar 2003

LPA - Auf eine neue Verkehrsregelung auf die Seiser Alm hat sich Landesregierung heute im Interesse des Umweltschutzes verständigt, wie Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Sitzung bekannt gab. Die Pflegeversicherung, die Anfechtung des Finanzgesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof und die Entschädigung bei Rodungen zum Feuerbrandschutz waren u.a. weitere wichtige Punkte, mit denen sich die Landesregierung in ihrer Sitzung am heutigen Montag, 24. Februar 2003, auseinandergesetzt hat.

Straße auf die Seiser Alm bleibt von 9.30 bis 15 bzw. 16 Uhr zu

Mit einer Schranke wird die Straße auf die Seiser Alm ab St. Valentin künftig im Sommer von 9.30 bis 16 Uhr und im Winter von 9.30 bis 15 Uhr geschlossen sein. Die Landesräte haben sich heute einstimmig für diese Verkehrsregelung ausgesprochen, die, wie der Landeshauptmann betonte, eine Kompromisslösung für die Umlaufbahnbetreiber, die Wirtschaftstreibenden und die Bevölkerung im Sinne des Umweltschutzes darstellt. "Bis 9.30 Uhr kann jeder auf die Alm fahren, solange die Parkplätze ausreichen, was wie üblich durch eine Ampel angezeigt wird – zwischen 9.30 und 15 bzw. 16 Uhr können nur all jene auf die Alm fahren, die eine Sondergenehmigung haben, weil sie dort wohnen oder arbeiten", erklärte Landeshauptmann Durnwalder. Private und öffentliche Busse dürfen während der Sperrzeit nicht verkehren. Wer mit seinem Fahrzeug auf der Alm ist, kann jederzeit hinunterfahren, es darf jedoch niemand an seiner Stelle während der Sperrzeit auf die Alm. Von Kompatsch wird über Ritsch bis Saltria ein Shuttledienst eingerichtet. Alle Personen können also bequem zu den dortigen Gastbetrieben gelangen. Die Straße auf die Seiser Alm wird nicht an der Kreuzung Kastelruth-Seis gesperrt, sondern erst ab der Ortschaft St. Valentin, nach der Einmündung der alten Seiseralmstraße von Seis her. Die Bewohner und Gäste der Ortschaft St. Valentin können jederzeit auf die Seiser Alm fahren.

Um die Wartezeiten an der Umlaufbahn zu vermindern, sollte die Transportkapazität während der Stosszeiten durch eine Beschleunigung der Bahn im Bedarfsfall von 2400 Personen pro Stunde auf rund 3500 Personen pro Stunde gesteigert werden, so der Landeshauptmann.

Die Verkehrsregelung ist derzeit Teil des Gebietsplans der Seiser Alm. Dies soll sich jedoch ändern, kündigte der Landeshauptmann an. "Diesmal wird noch eine Änderung des Gebietsplans vorgenommen, danach wird die Verkehrsregelung über die Beschlüsse der Landesregierung erfolgen", so Durnwalder.

Die Verkehrsregelung wird jetzt an die Erste Landschaftsschutzkommmission weitergeleitet, die eine Stellungnahme dazu abgibt. In einem weiteren Schritt wird die Regelung dann an die Gemeinde geschickt, die ihrerseits eine Stellungnahme abgibt. "Mit einer endgültigen Genehmigung ist im heurigen Juni zu rechnen", ließ der Landeshauptmann wissen.

 

 

 

 

Finanzgesetz beim Verfassungsgerichtshof anfechten

Die Landesregierung hat sich heute darauf geeinigt, das staatliche Finanzgesetz anzufechten und zwar einerseits was den Abschluss von Verträgen, und andererseits, was die Ausschreibung von Ankäufen anbelangt. "Die Landesregierung ist der Meinung, dass hier die Zuständigkeit nicht beim Staat, sondern beim Land liegt", so der Landeshauptmann. Alle Ankaufsverträge über 50.000 Euro müssen öffentlich ausgeschrieben werden und sind den zuständigen Stellen zu melden, so sieht es das Finanzgesetz 2003 vor. Das Land habe jedoch hier die primäre Verwaltungskompetenz, so Landeshauptmann Durnwalder, und könne deshalb nicht verpflichtet werden, eine entsprechende Meldung zu machen.

Ähnlich gelagert ist auch das Problem der Geldzuweisung. "Die Landesregierung ist der Meinung, dass der Staat dem Land die Gelder zuweisen muss, so wie er sie dem Land schuldet", sagte Durnwalder. Der 31. März wurde hier vom Staat als Termin gesetzt. Wenn bis dahin keine Einigung zwischen Staat und Land vorliegt, dann will der Staat alleine entscheiden. "Die Landesregierung wird zwar versuchen, mit dem Staat zu einer Einigung bezüglich der Geldüberweisungen zu gelangen, wir sind aber dagegen, dass der Staat ab 31. März von sich aus entscheidet und haben deshalb dieses Gesetz, wie auch die Provinz Trient, beim Verfassungsgerichtshof angefochten", erklärte Durnwalder.

 

 

Ämterordnung abgeändert

Verschiedene Benennungen und Aufgaben der Landesämter hat die Landesregierung heute mit einem entsprechenden Beschluss abgeändert. So wurden z.B. neue Zuweisungen und einige Verschiebungen gemacht. Gesprochen wurde auch über Regelverstöße. Wenn Bedienstete gegen die Regeln verstoßen, so werden sie zuerst verwarnt und erst in einem weiteren Schritt bestraft, erklärte Durnwalder. Mögliche Fälle wurden heute aufgelistet.

Die Landesüberwachungskommission im sozialen Wohnbau wurde in dieser Sache nicht berührt, so der Landeshauptmann.

 

 

Gelder für Fahrradwege im Eisack und Wipptal

Der Radweg zwischen Brixen und Villnöß sowie der Radweg bei Franzensfeste sollen ausgebaut werden. Die Landesregierung hat heute 899.400 Euro für den Radweg im Bereich Albeinser Brücke-Villößer Haltestelle und 398.472 Euro für den Radweg im Bereich Anschluss Vahrn-Freienfeld zweckgebunden. Die Gelder werden an die Bezirksgemeinschaften Eisacktal und Wipptal weitergeleitet.

 

 

Konzept zur Pflegeversicherung wird weitergeführt

Grundsätzlich hat die Landesregierung heute das bereits vor Monaten erarbeitete Konzept zur Pflegeversicherung heute abermals und stimmeneinhellig bestätigt. Man wird auf der Linie weiterarbeiten, die bei der Klausurtagung im vergangenen Juli ausgearbeitet wurde. Dabei geht es vor allem um die Altersfürsorge für die Pflegebedürftigen. Dafür wären, so Landeshauptmann Durnwalder, Gelder in der Höhe von 150 Millionen Euro notwendig, die über eine entsprechende Versicherung aufgebracht werden müssten. Ein Drittel der Gelder also 50 Millionen Euro sollten über diese Versicherung von den Bürgern bezahlt werden. Für die weiteren zwei Drittel, sprich 100 Millionen Euro, würde die öffentliche Hand (Provinz und Region) aufkommen.

Wie im ursprünglichen Vorschlag vorgesehen, müssten die Nutznießer der Versicherung sich mit 180 Euro pro Jahr beteiligen. Nicht-Erwerbstätige, alle Bürger, die mit weniger als dem Lebensminimum auskommen müssen, sowie alle Kinder, die zu Lasten der Eltern leben, wären von der Beitragsleistung ausgenommen. Von den 10.000 Pflegefällen in Südtirol sind derzeit 3000 in verschiedenen Strukturen untergebracht. 7000 werden zu Hause, zumeist von Angehörigen, gepflegt. Diesen Einsatz will die Landesregierung finanziell unterstützen.

Gleichzeitig mit der Pflegeversicherung sollte der sogenannte "Sanitometro", also die Einkommensmessung für die Inanspruchnahme der Sanitär- und Sozialleistungen, eingeführt werden, kündigte Durnwalder an. Der Sanitometro ist ein Art Ausweis eines jeden Bürgers, in dem dessen Vermögen und dessen Einkünfte verzeichnet und bewertet werden.

Der einmal von der Landesregierung gutgeheißene Gesetzesentwurf zur Pflegeversicherung muss dann dem Landtag zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

 

Grünes Licht für Notfallpsychologie

Genehmigt hat die Landesregierung heute auch das Konzept zur Notfallpsychologie in Südtirol. Es umfasst psychologische Leistungen im Falle eines Unglücks oder einer Katastrophe wie z.B. einer Überschwemmung oder eines Erdbebens. In einem solchen Notfall ist eine unmittelbare, rasche psychologische Unterstützung vor Ort, durch qualifizierte Fachkräfte sowohl für die Opfer als auch für ihre Familienangehörigen und Einsatzkräfte besonders wichtig. "Die Landesregierung hat beschlossen, dass für solche Fälle zehn Psychologen ausgebildet werden, um eine entsprechende Unterstützung der Opfer, ihrer Familienangehörigen und der Einsatzkräfte zu garantieren", erklärte Landeshauptmann Durnwalder. Mit dem Projekt wird noch heuer gestartet. Die Landesregierung hat dafür 55.000 Euro zweckgebunden. In den Sanitätsbetrieben sollen in Kürze die entsprechenden organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden.

 

 

Raumprogramm für Umbau der Neuroreha im Krankenhaus Sterzing

Dem Raumprogramm für die Umbauarbeiten in der Abteilung für Neurorehabilitation im Krankenhaus Sterzing hat die Landesregierung heute zugestimmt. Insgesamt soll die Neurorehabilitations-Station, die einzige zwischen Nordtirol und Trentino, über 50 Krankenbetten verfügen. Das Land wird dafür 10,4 Millionen Euro ausgeben, die Betreibergesellschaften müssen sich mit insgesamt 2,905 Euro beteiligen. Mit dem ersten Baulos, dh. mit der Bereitstellung von 25 Krankenbetten, sollte sofort begonnen werden, so der Landeshauptmann. Das Land wird dafür 1,55 Millionen Euro ausgeben.

 

Sportanlagen an der Talfer gehen an Gemeinde Bozen über

Drei Fußballplätze, einen Baseballplatz, eine Bar und mehrere Garagen hat die Landesregierung heute mit einem entsprechenden Beschluss der Gemeinde Bozen zur Führung übergeben. Durnwalder sprach dabei von einem großen Entgegenkommen des Landes der Gemeinde Bozen gegenüber, da die Sportanlagen auf Landesgrund liegen und vom Land finanziert worden sind.

 

 

Geld für die zum Feuerbrandschutz gerodeten Pflanzen

"Jeder Bürger, der Feuerbrand übertragende Pflanzen rodet, kann mit einer Entschädigung von Seiten des Landes rechnen, welche über die Gemeinde ausbezahlt wird", kündigte der Landeshauptmann heute an. Über die Entschädigung für Pflanzen die zur Bekämpfung des Feuerbrands gerodet werden müssen, hat sich die Landesregierung heute geeinigt. Jeweils drei Euro bekommen die Bürger für die Rodung einer niederliegenden Cotoneasterpflanze und sechs Euro für jede gerodete aufrechtwachsende Cotoneaster- oder Feuerdornpflanze. Die Rodungen der Pflanzen müssen innerhalb 31. März des heurigen Jahres durchgeführt werden. Innerhalb 30. April 2003 sollen die Bürger dann bei der Gemeindeverwaltung melden wieviele Pflanzen welcher Art sie gerodet haben. Die Gemeinden werden dann im Mai die Listen an das Land weiterleiten. Das Land wird den Gemeinden dann die entsprechenden Summen überweisen. Die Gemeinden bezahlen in einem weiteren Schritt die Gelder den Bürgern aus.

Der Landeshauptmann hat im übrigen darauf verwiesen, dass das Land Stichprobenkontrollen zur Rodung vornimmt.

SAN

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap