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GIS und Landwirtschaft: Bürokratische Entlastung für Betriebsgebäude

Heuschupfen, Städel, Almhütten: Rund 20.000 landwirtschaftliche Gebäude hätten für die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) erhoben und in den Gebäudekataster eingetragen werden müssen. Diesen bürokratischen Aufwand hat die Landesregierung heute (7. Oktober) aus der Welt geschafft.

GIS-befreit sind Almgebäude auch dann, wenn sie nicht im Kataster eingetragen sind

Die Landesregierung hat heute eine landesweit einheitliche Regelung zur Behandlung von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden in Zusammenhang mit der GIS getroffen und damit eine Reihe von Unsicherheiten ausgeräumt: "So sind landwirtschaftliche Betriebsgebäude im Berggebiet eigentlich von der GIS ausgenommen, diese automatische Befreiung war aber für viele Gebäude nicht möglich, weil diese zwar im Grund-, nicht aber im Gebäudekataster eingetragen waren", so Agrar- und Gemeindenlandesrat Arnold Schuler. Es handelt sich hierbei vor allem um Heuschupfen und Almhütten.

Nach der heute verabschiedeten Regelung werden nun Wirtschaftsgebäude, die seit Jahren für eine landwirtschaftliche Tätigkeit verwendet werden und ebenso lang baulich unverändert geblieben sind, von der GIS befreit, auch wenn sie nicht in den Gebäudekataster eingetragen werden. "Allein die Erhebung und Eintragung hätte der Landwirtschaft Kosten von mindestens 50 Millionen Euro mit sich gebracht", so Schuler, der heute unterstrichen hat: "Zum ersten Mal kommen uns die Spielräume zugute, die uns die Regelung der GIS auf Landesebene lässt, weil sie uns die Möglichkeit geben, die Dinge unbürokratisch zu regeln."

Von der heute beschlossenen Regelung betroffen sind indes nur landwirtschaftliche Betriebsgebäude, unverändert bleiben die Regelungen für landwirtschaftliche Wohngebäude und für den Urlaub am Bauernhof. "Für diese beiden Kategorien gilt nach wie vor - und anders als im restlichen Staatsgebiet - der Grundsatz der Gleichbehandlung", so der Landesrat. Demnach sind landwirtschaftliche Wohngebäude in Sachen GIS weiterhin allen übrigen gleichgestellt, der Urlaub am Bauernhof wird steuerlich gleich behandelt wie die Privatzimmervermietung. "Gleichzeitig setzen wir alles daran, die Bauern - und nicht nur sie - auf allen Ebenen bürokratisch zu entlasten", so Schuler, der ergänzt hat: "Der heutige Beschluss ist ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung."

chr

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