News / Archiv

News

Leihgabe von Fahrzeugen: Meldepflicht nur für spezifische Fälle

Die neue staatliche Regelung, die für Lenker fremder Fahrzeuge eine Eintragung im Kfz-Schein vorschreibt, betrifft in Südtirol relativ wenige spezifische Fälle. Eventuelle Strafen werden frühestens ab 3. Dezember 2014 verhängt. Darauf weist das Kraftfahrzeugamt des Landes hin, nachdem mehrere Pressemeldungen in den vergangenen Tagen für Unsicherheiten gesorgt hatten.

Nur in ganz spezifischen Fällen müssen Lenker fremder Fahrzeuge in den Kfz-Schein eingetragen werden - Foto: LPA/Arno Pertl

Die neue Regelung fußt auf einem Gesetz, das seit 2012 in Kraft ist und das mit 3. November 2014 zur Anwendung kommt. Im Sinne der Vorgaben des Innenministeriums vom 10. Juli 2014 gilt die neue Vorschrift unter folgenden zwei Voraussetzungen: zum einen, wenn es sich um eine unentgeltliche Leihgabe (comodato ad uso gratuito) des Firmenfahrzeuges an Mitarbeitende über einen Zeitraum von mehr als 30 aufeinander folgenden Kalendertagen handelt, zum anderen, wenn das private Fahrzeug mehr als 30 aufeinander folgende Kalendertage an eine Person verliehen wird, die nicht Familienmitglied ist und nicht mit dem Fahrzeugbesitzer im selben Haushalt wohnt.

Für Fahrzeuge, die gelegentlich an Familienmitglieder oder an Bekannte verliehen werden, gilt die Regelung demnach nicht. Auch beim Großteil der Betriebsfahrzeuge findet die Neuerung keine Anwendung, da diese in der Regel nicht völlig unentgeltlich und nicht ununterbrochen über mehr als 30 aufeinander folgende Tage von einem Mitarbeitenden genutzt werden. Ausgenommen sind zudem alle Fahrzeuge mit einer Lizenz zum Güter- und Personentransport.

Im Wesentlichen, so das Kraftfahrzeugamt, gilt die neue Regelung für die Nutzung von Mietwagen ohne Fahrer (locazione senza conducente), wenn beispielsweise ein Hotelier über die Wintersaison ein Fahrzeug mietet, um seine Hotelgäste zum Skilift zu transportieren. In diesem und in ähnlichen Fällen ist innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsdatum mit Hilfe eigener Vordrucke eine Meldung beim Schalterdienst des Kraftfahrzeugamtes oder bei einer Auto-Agentur erforderlich. Daraufhin wird die entsprechende Aktualisierung in der gesamtstaatlichen Datenbank für Fahrzeuge vorgenommen.

jw

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap