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Pflanzenkrankheiten: Ausbreitung wird verhindert, Bauern werden entschädigt

Um zu verhindern, dass Pflanzenkrankheiten um sich greifen, helfen oft nur Rodungen. "In solchen Fällen wird der betroffene Bauer mit bis zu 70 Prozent der Schadenshöhe entschädigt", so Landeshauptmann Arno Kompatscher. Die Landesregierung hat heute (4. November) die Beiträge zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten neu geregelt.

Zwar sei der Befall mit Pflanzenkrankheiten von Jahr zu Jahr unterschiedlich und überaus witterungsanfällig, trotzdem gelte aber, dass eine Ausbreitung oft nur durch eine schnellstmögliche Rodung verhindert werden könne, so der Landeshauptmann. Zu einer solchen Rodung werde der Bauer verpflichtet, das Land gewähre im Gegenzug einen Schadenersatz. Die entsprechende ajournierte Regelung hat Landesrat Arnold Schuler heute der Landesregierung vorgelegt, nachdem die bisher geltenden Kriterien und Modalitäten für diese Beihilfen Ende des Jahres auslaufen.

Herzstück der Regelung ab 2015 ist ein Kapitalbeitrag, der Bauern ausgezahlt wird, sofern deren Kulturen befallen und von einem obligatorischen Vorbeugungs- oder Tilgungsprogramm betroffen sind. Solche gibt es für eine ganze Reihe von Pflanzenkrankheiten, darunter für Feuerbrand, Pockennarbigkeit des Steinobstes, die Goldgelbe Vergilbung der Rebe, die Europäische Steinobstvergilbung und - als wohl bekanntestes Beispiel - die Apfeltriebsucht also den Besenwuchs. In solchen Fällen kann ein Beitrag ausgezahlt werden, der bis zu 70 Prozent des anerkannten Wertes der gerodeten Pflanzen umfasst.

chr

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