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Landesregierung: Neue Vertragsbedingungen für Techniker am Bau

An die rasante Entwicklung im Bausektor hat die Landesregierung heute (11. November) auch die Vertragsbedingungen für Techniker am Bau angepasst. Sie gelten für Geometer, Architekten und Ingenieure und sollen eine bessere Beschreibung und detailliertere Unterteilung von freiberuflichen Leistungen möglich machen.

Mit dem heute von der Landesregierung gefassten Beschluss werden zehn Jahre alte Regeln aktualisiert, gleichzeitig wird die rasante Entwicklung im Bausektor nachvollzogen. "In den letzten zehn Jahren hat sich in diesem Bereich sehr viel getan, man könnte sagen, dass kein Stein auf dem anderen geblieben ist", so Landeshauptmann Arno Kompatscher, der als Beispiel das KlimaHaus nannte: "Klimaeffizientes Bauen stellt ganz neue Herausforderungen an die Freiberufler am Bau", so Kompatscher.

Der heutige Beschluss der Landesregierung passt die allgemeinen Vertragsbedingungen den heutigen Gegebenheiten von Recht und Technik an. Diese Bedingungen sind die Grundlage eines jeden Vertrags mit freiberuflichen Technikern am Bau, etwa für die Planung, Bauleitung oder Sicherheitskoordination. "So werden auch jene Leistungen in die Regelung aufgenommen, die es vor zehn Jahren noch gar nicht gab", so der Landeshauptmann. Die neue Regelung ermögliche, die von einem Techniker erwarteten Leistungen besser zu beschreiben und eine detailliertere Unterteilung vorzunehmen.

"Besonders wichtig war uns schließlich, die neuen Vertragsbedingungen mit den involvierten Berufskammern abzusprechen, was wir auch getan haben", so Kompatscher. Der heute von der Landesregierung gefasste Beschluss sei das Ergebnis dieser Gespräche.

chr

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