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Halbe halbe für die Rente: eine Tagung zum Thema Rentensplitting

Der Landesbeirat für Chancengleichheit und das Frauenbüro haben heute (14. November) zu einer gemeinsamen Tagung ins Auditorium im Landhaus 12 eingeladen. Dabei ging es um die Erfahrungen in europäischen Ländern mit der Aufteilung von Rentenansprüchen zwischen den Ehepartnern, dem sogenannten "Rentensplitting".

Die Referentin des heutigen Abends, Eva Maria Hohnerlein vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München

Landesrätin Martha Stocker begrüßte die Anwesenden der heutigen Tagung zum Thema Rentensplitting. "Angesichts der bestehenden Ungleichheiten braucht es kreative Lösungen", sagte Landesrätin Stocker, "das Rentensplitting ist dabei ein mögliches Modell. Wir können gespannt sein auf die Denkanstöße, die wir aus dem Vortrag von Frau Hohnerlein mitnehmen werden." Einen besonderen Willkommensgruß richtete Landesrätin Stocker an die ebenfalls anwesende Vizepräsidentin der Region und Regionalassessorin Violetta Plotegher, Kammerabgeordnete Luisa Gnecchi und Landesrätin Waltraud Deeg.

"Rentensplitting statt Witwenrente" lautete anschließend der Titel des Vortrags von Eva Maria Hohnerlein vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München, die über die verschiedenen Erfahrungen innerhalb Europas mit dem Rentensplitting berichtete. "In Verfassung und Recht sind Männer und Frauen gleichgestellt, im wirklichen Leben gibt es aber viele Unterschiede. Dies ist etwa auch bei der Höhe von Frauenrenten und Männerrenten sichtbar", erklärte Frau Hohnerlein.

Gerade die immer noch weit verbreitete Aufteilung zwischen Familien- und Erwerbsarbeit wirke sich in vielen Ländern deutlich auf die Höhe der jeweiligen Rentenansprüche und damit auf das Ausmaß der finanziellen Unabhängigkeit im Alter aus, so Hohnerlein. Dies zeige sich besonders deutlich in den erwerbsbezogenen Rentensystemen.

"Nach Auswertungen für das Jahr 2009 lag die Differenz innerhalb der EU-Staaten durchschnittlich bei 39 %. Die höchsten Diskrepanzen wurden für Luxemburg (47 %), Deutschland (44 %) und Großbritannien (43 %) ermittelt, die niedrigsten für Estland (4 %) und die Slowakei (8 %)", berichtete Hohnerlein, "im Mittelfeld liegen die Niederlande (40 %) und Frankreich (39 %). In Schweden, Rumänien, Italien, Norwegen und Slowenien beträgt der Unterschied ca. 30 %. Selbst in Finnland (25 %) und Dänemark (19 %) besteht noch ein deutlicher Abstand."

Damit verbunden ist ein größeres Altersarmutsrisiko für Frauen. Das Rentensplitting sei zwar eine Möglichkeit, um die Rentenansprüche von Frauen im Alter und bei Invalidität zu verbessern, biete aber durchaus auch Nachteile. Schlechter gestellt werde im Allgemeinen der besser verdienende Ehepartner mit dem höheren Rentenanspruch, und dies sei nicht notwendigerweise die Frau, unterstrich Hohnerlein, zudem sei das Splitting immer auf die Dauer der Ehezeit beschränkt, d.h. die Absicherung ist zwangsläufig geringer als bei der Witwenrente.

Anschließend ging die Referentin auf die konkreten Erfahrungen mit dem Rentensplitting in Deutschland, der Schweiz und Österreich ein.

"Generell handelt es sich beim Splitting um eine hochkomplexe Materie, die zum Teil ideologisch überfrachtet ist", hob Hohnerlein abschließend hervor: "Sie erfordert zahlreiche Grundsatzentscheidungen darüber, was an Solidarität in der Familie bei bestehender Ehe und im Scheidungsfall dem Partner mit den höheren Rentenanrechten zumutbar ist, was zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen getan werden muss und von ihnen als fair empfunden wird. Rentensplitting ist nur ein Baustein für mehr Rentengerechtigkeit und bedarf ergänzender Maßnahmen der Umverteilung allgemeiner Art."

me

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