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Neue Regelung für Glücksspiele in Südtirol

LPA - Für das Betreiben von Spielgeräten ist in Südtirol eine Genehmigung erforderlich. Gewinn- und Glückspiele hingegen müssen nur gemeldet werden. Das Landesamt für Verwaltungspolizei hat in diesen Tagen ein Rundschreiben an alle Gemeinden und zuständigen Behörden verschickt, in dem genau beschrieben ist, unter welchen Bedingungen in Südtirol Glücks-, Gewinn- und Wettspiele abgehalten und Spielgräte betrieben werden dürfen. "Ziel ist die Bekämpfung des illegalen Glückspiels", so Direktor des Landesamts für Verwaltungspolizei, Alois Brunner.

Inwieweit in Südtirol Glücks-, Gewinn- und Wettspiele gespielt und Spielgeräte betrieben werden können, ist aus dem Rundschreiben "Regelung der Gewinnspiele, der lokalen Glücksspiele, der Wettspiele und der Spielgeräte", genau ersichtlich. "Wer in Südtirol Gewinn- oder lokale Glückspiele veranstalten möchte, benötigt nicht wie bisher eine besondere Genehmigung, sondern muss das entsprechende Spiel nur mehr melden", erklärt Brunner die wichtigsten Regelungen. Die Gewinnspiele müssen beim Ministerium für das Produktionsgewerbe gemeldet werden, die lokalen Glücksspiele bei den Gemeinden und beim Land.

Die lokalen Glücksspiele dürfen ausschließlich von ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Vereinigungen veranstaltet werden, so der oberste Lizenz-Chef des Landes. Allen anderen Personen oder Vereinigungen ist das Veranstalten von Glücksspielen verboten. Die Glücksspiele sind nämlich dem Staatsmonopol vorbehalten. Die ehrenamtlichen Vereine sind überdies von der Mehrwertsteuer befreit und brauchen deshalb die Glücksspiele nicht bei der Autorengesellschaft (S.I.A.E.) melden.

Was den Verleih und das Betreiben von Spielautomaten betrifft, so verweist Brunner darauf, dass es dafür eine Genehmigung braucht. Die Verwendung der Spielgeräte ist neu geregelt worden. Es gibt deshalb eine neue Spielordnung. Geändert hat sich auch die Liste der verbotenen Spiele. So darf in Südtirol nicht gepokert werden. Auch Spiele wie Black-Jack, Slot und Roulette sind verboten.

"Durch die neue Regelung soll vor allem das illegale Glücksspiel bekämpft werden", erklärt Brunner.

Das Rundschreiben und die dazu gehörigen Formulare sind im Internet unter www.provinz.bz.it/praesidium/0104/index_d.asp abrufbar.

SAN

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