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Kleinkinderbetreuung: Um Vorschuss auf Jahresförderung 2015 ansuchen!

Das Land Südtirol hat die Förderung von Kleinkinderbetreuungsdiensten jüngst auf eine neue Grundlage gestellt. Familienorganisationen, Eltern-Kind-Zentren sowie Gemeinden und private Körperschaften, die solche Dienste anbieten, können bis zum 15. Dezember bei der Familienagentur des Landes um einen Vorschuss auf die Jahresförderung 2015 ansuchen.

Anrecht auf die Jahresförderung und einen 70-prozentigen Vorschuss haben Familienorganisationen, Eltern-Kind-Zentren, Gemeinden und private Körperschaften, die Kleinkinderbetreuungsdienste führen. Vorausgesetzt wird, dass der Antragstellende bereits 2014 Betreuungsdienste geführt hat und dabei vom Land finanziell unterstützt wurde. Die rechtliche Grundlage für die Bezuschussung der ordentlichen Jahrestätigkeit der Träger von Kleinkindbetreuungsdiensten bilden das Familiengesetz (LG Nr. 8 von 2013 zur Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol) und das Landesgesetz Nr. 13, mit dem 1991 die Sozialdienste neu geordnet wurden.

Informationen und Gesuchsvordrucke:
www.provinz.bz.it/familie

jw

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