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Defibrillatoren: Nun Vereinfachung für die Sportvereine

Die Landesregierung hat heute, 9. Dezember, in Bozen einen Beschluss zur verpflichteten Ausstattung der Sportanlagen mit Defibrillatoren gefasst. „Im Gegensatz zur vorherigen Regelung ist es in Zusammenarbeit mit dem Gemeindenverband nun gelungen, eine wesentliche Erleichterung für die Sportvereine zu erreichen“, sagt Sportlandesrätin Martha Stocker.

Defibrillatoren: Nun Vereinfachung für die Sportvereine: Schatzer und LRin Stocker (FOTO:LPA/Angelika Schrott)

Wie im Beschluss der Landesregierung vorgesehen, liegt die Pflicht der Ausstattung der Sportanlagen mit Defibrillatoren nun nicht mehr bei den Sportvereinen, sondern künftig bei den Eigentümern der Sportanlagen. Während Trainings und Wettkämpfen muss allerdings eine Person anwesend sein, die den Defibrillator sachgemäß bedienen kann. Dafür muss der Sportverein sorgen. Neu ist zudem, dass die Gültigkeit des Befähigungsnachweises zur Benutzung der Defibrillatoren ausgeweitet worden ist. „Jede Person, die einen Defibrillator anwendet, muss eine spezielle Ausbildung dafür machen. Die Gültigkeit dieses Befähigungsnachweises wurde von einem auf zwei Jahre erhöht, was für die Vereine, die diese Personen zur Ausbildung entsenden, bereits eine wesentliche Erleichterung ist. Wir setzen alles daran, dass die Befähigung zukünftig ohne Zeitbegrenzung gelten wird, wie es im Sinne eines entsprechenden Schreibens des Gesundheitsministeriums auslegbar ist", sagt Stocker.

Angekauft werden sollen die Geräte mit Unterstützung des Gemeindenverbands, wie Landesrätin Stocker kürzlich mit Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer vereinbart hat. „Auf diese Weise kann für alle Gemeinden gemeinsam eine landesweite Ausschreibung gemacht und somit der Ankauf der Geräte im Paket zu einem günstigen Preis ermöglicht werden", so Schatzer und Stocker.

SAN

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