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Giftpassprüfung: Anmeldungen bis Ende März

LPA - Eine Prüfungssession zur Erlangung des Befähigungsnachweises für die Verwendung von Giftgasen soll voraussichtlich im kommenden Juni abgehalten werden. Anmeldungen zur sogenannten "Giftpassprüfung" sind bis spätestens 31. März 2003 an das Landesamt für öffentliche Hygiene der Abteilung Gesundheitswesen zu richten.

Wer in diesem Jahr den Befähigungsnachweis zur Verwendung von Giftgasen (Giftpass) erwerben will, muss bis spätestens 31. März 2003 im Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit, Freiheitsstrasse 23, Bozen (Tel. 0471/411746) um Zulassung zu den entsprechenden Prüfungen ansuchen. Diese werden voraussichtlich im kommenden Juni 2003 abgenommen.

Das Gesuch ist auf Stempelpapier zu 10,33 Euro abzufassen. Es muss Angaben über das Giftgas oder die Giftgase enthalten, für die die Befähigung beantragt wird. Sofern der Bewerber beabsichtigt, an den vom Berufsschulinspektorat angebotenen einmonatigen Vorbereitungskursen teilzunehmen, ist auch das diesbezügliche Einschreibeformular auszufüllen.

Das Gesuch muss den geltenden Bestimmungen über die Selbsterklärung entsprechen. Beizulegen ist ein ärztliches Eignungszeugnis, das nicht älter als einen Monat ist und von einem Militärarzt oder einem Amtsarzt ausgestellt wurde. Für die Ausfertigung dieses ärztlichen Zeugnisses gelten genaue Bestimmungen.

Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen, mündlichen Teil. Der Prüfungstermin und der Prüfungsort werden den Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt. Weitere Informationen erteilt das Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit, Freiheitsstrasse 23, Bozen (Tel. 0471/411746).

jw

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