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Bibliotheksförderung 2015: Bis 2. Februar kann angesucht werden

Das Land Südtirol fördert auch im kommenden Jahr 2015 wieder den Bau, die Einrichtung und Ausstattung, den laufenden Betrieb öffentlicher Bibliotheken sowie begleitende Unterstützungsmaßnahmen im Bibliotheksbereich. Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 41 aus dem Jahr 1983 gewährt.

Die Beitragansuchen um Bibliotheksförderung (versehen mit Stempelmarke zu 16,00 Euro) sind samt den vorgeschriebenen Unterlagen bis spätestens Montag, 02. Februar 2015 im Amt für Bibliotheken in Bozen, Andreas-Hofer-Straße 18, einzureichen. Wird das Ansuchen mit eingeschriebenem Brief gesandt, gilt das Datum des Stempels des Annahmepostamtes.

Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Landesamtes für Bibliotheken und Lesen unter der Rufnummer 0471 413320.

cl

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