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Bergrettung: Landesrat Schuler unterzeichnet Vereinbarung

1580 ehrenamtlich tätige Bergretter sind 24.500 Stunden jährlich im Einsatz: Mit seiner Unterschrift unter der entsprechenden Vereinbarung hat Zivilschutzlandesrat Arnold Schuler den Bergrettungsdienst in Südtirol für die kommenden drei Jahre den zuständigen Diensten in den beiden Alpenvereinen übertragen.

Vereinbarung unterzeichnet: Landesrat Schuler mit dem Landesleiter des Bergrettungsdienstes im AVS Preindl (li.) und seinem Amtskollegen im italienischen Alpenverein CAI Zampatti.

"Der Bergrettungsdienst", unterstreicht Landesrat Schuler, "leistet einen unbezahlbaren Dienst an der Gesellschaft und vermittelt Sicherheit". Die Mitglieder der Bergrettungsdienste seien stets zur Stelle und auch in unwegsamem Gelände bei Einsatz ihres eigenen Lebens unterwegs: Dafür, betont Landesrat Schuler, gebühre ihnen Dank und Anerkennung.

Die Vereinbarung erfolgt aufgrund eines Landesgesetzes, das den Bereich der Bergrettung regelt. Ein Passus sieht vor, dass der Dienst in regelmäßigen Abständen vergeben wird; in der 14 Seiten umfassenden Vereinbarung werden Zuständigkeiten und Finanzierungen detailliert festgeschrieben. Zivilschutzlandesrat Schuler setzte seine Unterschrift die neue Vereinbarung mit den zwei Bergrettungsdiensten "Bergrettungsdienst im Alpenverein Südtirol" (BRD)  und dem "Soccorso Alpino e Speleologico Alto Adige del CNSAS - Onlus" (CNSAS Südtirol) zur Übertragung des Bergrettungsdienstes. Für den Bergrettungsdienst im AVS unterzeichnete Toni Preindl, während für dessen Pendant im italienischen Alpenverein CAI Lorenzo Zampatti unterschrieb. Beide bedankten sich bei der zuständigen Landesabteilung Brand- und Zivilschutz, die bei der Unterzeichnung durch Günther Walcher, Direktor des Landesamtes für Zivilschutz, und die für Rechtsangelegenheiten zuständige Mitarbeiterin Karin Ainhauser vertreten war. Anwesend war auch Ressortdirektor Klaus Unterweger. Die derzeit gültige Vereinbarung verfällt jetzt am 31. Dezember; die neuen Vereinbarungen haben ebenfalls eine Dauer von drei Jahren.

Hauptaufgabe des Bergrettungsdienstes ist die Hilfeleistung und Rettung aller im Gebirge oder unwegsamen Gelände in Not geratenen Menschen und Tiere. Der Dienst wird an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden täglich gewährleistet. Die Alarmierung erfolgt über die Landesnotrufzentrale. Der BRD hat rund 930 aktive ehrenamtliche Mitglieder und ist in 35 Rettungsstellen aufgeteilt. Der CNSAS Südtirol hat circa 650 aktive ehrenamtliche Mitglieder und ist in 22 Rettungsstellen - davon eine Höhlenrettungsstelle - aufgeteilt. Die Rettungsstellen beider Organisationen sind kapillar in ganz Südtirol verteilt. Da die ehrenamtlichen Einsatzkräfte vor Ort wohnen oder arbeiten und das Berggebiet, in dem sich der Einsatzort befindet, genau kennen, kann somit gewährleistet werden, dass sie in der kürzest möglichen Zeit am Einsatzort sind und der Einsatz so effizient und ressourcenschonend als möglich abgewickelt werden kann.

Die mit dem Landesbergrettungsgesetz Nr. 13/2007 getroffene Entscheidung des Landes Südtirol, den Bergrettungsdienst gemäß dem Subsidiaritätsprinzip an ehrenamtliche Organisationen zu übertragen, beinhaltet bereits eine sehr wesentliche Kostenersparnis, da die rund 24.500 Einsatzstunden im Jahr von den insgesamt 1580 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern unentgeltlich durchgeführt werden. Die öffentliche Hand übernimmt nur die Rückvergütung der Kosten, die notwendig sind, um einen effizienten Bergrettungsdienst zu gewährleisten. Die Vereinbarung sieht für die laufenden Ausgaben insgesamt eine maximale Spesenrückvergütung in Höhe von 1.200.000 Euro pro Jahr vor: 720.000 Euro für den BRD (60 Prozent), 480.000 Euro für den CNSAS Südtirol (40 Prozent).

Für Investitionen können die Bergrettungsdienste beim Landesamt für Zivilschutz um Beiträge ansuchen.

mac

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