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Senioren-Abos: Ab Jänner Jahrespauschale - Erster Schritt der Tarifreform

Schritt für Schritt wird 2015 die Tarifreform im öffentlichen Nahverkehr umgesetzt. Der erste ist die Jahrespauschale für die Abos der Senioren, die ab 1. Jänner gilt. Hektik ist trotzdem keine notwendig: Die Jahresabos gelten bis zum Geburtstag des Besitzers, wer in den ersten vier Monaten des Jahres Geburtstag hat, kann in diesem Jahr die fällige Jahrespauschale bis Ende April zahlen.

Für den Südtirol-Pass 65+ fällt ab kommendem Jahr eine Jahrespauschale an

Nach der Tarifreform im öffentlichen Nahverkehr gibt es ab dem kommenden Jahr keine Gratis-Abos mehr. Für Schüler gilt die neu eingeführte Jahrespauschale ab dem Schuljahr 2015/16, um das dann geltende Abo kann ab Juni angesucht werden. Im September treten dann die neuen Tarife für den Südtirol-Pass in Kraft, während schon mit Jahresanfang die Jahrespauschale für die Senioren-Abos zur Anwendung kommt. Doch keine Panik: "Wir möchten allen genügend Zeit geben, sich vorzubereiten und zu informieren", so Mobilitätslandesrat Florian Mussner. Auch gelte es, verwaltungsintern die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Neuerungen reibungslos umgesetzt werden könnten.

Konkret heißt dies: Die bereits ausgestellten kostenlosen Senioren-Abos (Südtirol Pass 65+) sind bis zum Geburtstag des Besitzers gültig. Wer das Abo für ein weiteres Jahr verlängern möchte, kann dies frühestens einen Monat vor Ablauf tun. Es genügt, das Abo vorzuweisen und die Jahrespauschale zu zahlen. Vorerst kann man sich dafür an die Verkaufsstellen des  Verkehrsverbundes wenden, in nächster Zeit sollen allerdings weitere nutzerfreundliche Möglichkeiten für die Verlängerung und Einzahlung der Abos eingeführt werden. "Wir denken etwa an die Zahlung online per Kreditkarte, direkt im Überlandbus oder an den Fahrkartenautomaten", so Mussner.

Hektik ist auch bei jenen nicht angesagt, die in den ersten vier Monaten des Jahres Geburtstag haben. Für sie gilt 2015 eine Ausnahmeregelung, die es erlaubt, die Jahrespauschale bis Ende April einzuzahlen. "Wir wollen vermeiden, dass es zu Jahresbeginn einen Ansturm auf die Fahrkartenschalter gibt", so der Landesrat.

Wer dagegen erstmals einen Südtirol-Pass 65+ beantragt, kann dies bei den Verkaufsschaltern des Verkehrsverbundes tun. Die notwendigen Vordrucke stehen auch im Internet unter http://www.suedtirolmobil.info/ zum Download zur Verfügung. Für diese neu ausgestellten Abos gilt in den folgenden Jahren das jeweilige Ausstellungsdatum als Fälligkeitstermin. Damit dies nicht vergessen wird, werden die Senioren in den kommenden Jahren jeweils vier Wochen vor Ablauf bei jeder Entwertung durch einen Hinweis auf dem Display der Entwertungsautomaten in Bussen und Bahnhöfen daran erinnert. Wird der Betrag bis zum Fälligkeitsdatum nicht eingezahlt, erlischt die Gültigkeit des Abos.

Die Jahrespauschale für den Südtirol-Pass 65+ ist übrigens gestaffelt: Sie beträgt für Antragsteller von 64 bis 69 Jahren 150 Euro wie bisher, für jene, die im kommenden Jahr 70 werden, 75 Euro, für Nutzer ab 75 Jahren 20 Euro. Eine Übergangsregelung gilt im kommenden Jahr für alle Antragsteller ab 71 Jahren: Sie zahlen ebenfalls 20 Euro. Dieses Mindestalter wird in den nächsten vier Jahren jeweils um ein Jahr angehoben. Wer die öffentlichen Verkehrsmittel sehr selten nutzt und den Südtirol-Pass 65+ daher nicht beantragen oder verlängern möchte, kann auf den normalen Südtirol-Pass, auf eine Wertkarte oder einen Einzelfahrschein zurückgreifen. Keine Auswirkungen hat die Tarifreform auf den "Südtirol Pass free" für Menschen mit einer Invalidität ab 74 Prozent. Die Voraussetzungen bleiben unverändert, für diese Fahrausweise wird auch weiterhin keine Jahrespauschale fällig.

chr

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