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Kleinkindbetreuung: Gutscheine ergänzen lokales Dienstleistungsnetz

Um die staatlichen Gutscheine für Kinderbetreuung kann noch bis Jahresende angesucht werden. Familienlandesrätin Deeg begrüßt diese Maßnahme für Mütter, die nach der Geburt ihres Kindes frühzeitig wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und dessen Ausdehnung auf den öffentlichen Dienst. Sie weist allerdings darauf hin, dass die Verwendung dieser Gutscheine bestimmten Vorgaben unterliegt.

Familienlandesrätin Deeg sieht in den staatlichen Kleinkindbetreuungsgutscheinen eine sinnvolle Ergänzung und Stärkung des lokalen Dienstleistungsnetzes

Als wichtige und richtige Maßnahme, um Familie und Beruf vereinbaren zu können, bezeichnet Landesrätin Waltraud Deeg 2013 eingeführten staatlichen Betreuungsgutschein und deren Anhebung von 300 auf monatlich 600 Euro. "Gerade für Eltern, die in der Privatwirtschaft tätig sind, ist es oft nicht möglich, eine längere Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Der Kinderbetreuungsgutschein, soll diese Familien finanziell entlasten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern", so die Landesrätin, "neu ist neben der Anhebung des Betrags die Ausdehnung der Unterstützungsmaßnahme auf öffentlich Bedienstete."

In den Genuss dieser staatliche Förderung können auch berufstätige Mütter in Südtirol kommen, sofern sie bis  zum 31. Dezember bei den NIFS/INPS-Dienststellen darum ansuchen. Die Ansuchen werden chronologisch bearbeitet. Sollte der zur Verfügung stehende Fonds nicht ausreichen, um allen Ansuchen gerecht zu werden, dürfte das Kriterium der Bedürftigkeit angewandt werden, dabei ist der Vermögensindikator ISEE ausschlaggebend.

"Die Gutscheine stehen jenen Müttern zu, die anstelle der fakultativen Elternzeit frühzeitig wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, auch wenn sie dies in Teilzeit tun", erklärt die Familienlandesrätin. Sie verweist darauf, dass die Betreuungskosten der Kleinkinder über diese Gutscheine abgerechnet werden können, sofern die Kindertagesstätten vom NISF/INPS als Betreuungseinrichtung akkreditiert worden sind. "In Südtirol sind das im Jahr 2014 die Kitas Auer, Deutschnofen, Eppan, St. Michael, Kaltern, Kastelruth, Klausen, Lana, Latsch, Naturns, Pfatten, Sand in Taufers, Schlanders, Tramin, Tscherms sowie die Kita Salewa. Diesen Kitas gleichgestellt sind die Tagesmütter, zumal auch die Sozialgenossenschaft Tagesmütter das Akkreditierungsverfahren durchlaufen hat", so Landesrätin Deeg.

Die staatliche Fördermaßnahme sieht Familienlandesrätin Waltraud Deeg als sinnvolle Ergänzung und Stärkung des in Südtirol bestehenden Dienstleistungsnetzes zur Kleinkindbetreuung, das derzeit 14 Kinderhorte, 60 Kindertagesstätten sowie den Tagesmutterdienst umfasst, der von fünf Sozialgenossenschaften getragen wird.

jw

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