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ESF-Programm genehmigt: 144 Millionen Euro bis 2020

Über den ESF werden in Südtirol bis 2020 rund 144 Millionen Euro in Maßnahmen zu Bildung und Weiterbildung, zur Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt, für eine effiziente Verwaltung sowie gegen Diskriminierung und Armut investiert. Das notwendige Operationelle Programm hat die Landesregierung heute (23. Dezember) genehmigt.

Landeshauptmann Arno Kompatscher machte heute nach der Sitzung der Landesregierung darauf aufmerksam, dass das ESF-Programm zwar für die Jahre 2014 bis 2020 gelte, allerdings erst 2015 in Kraft treten könne. "Diese Veruzögerung ist keine, die auf Südtirol beschränkt ist, sondern eine, die für ganz Europa gilt", so Kompatscher, der die heute durch die Landesregierung erfolgte Genehmigung des Operationellen Programms als ersten Schritt im Genehmigungs-Iter bezeichnet hat: "Der nächste ist die Übermittlung nach Brüssel, die termingerecht innerhalb des Jahres erfolgt", so der Landeshauptmann.

Über den ESF werden verschiedene Interventionsachsen gefördert, die vor allem darauf abzielen, den Menschen neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bieten. Über die erste Interventionsachse laufen demnach Projekte, mit denen die Beschäftigung und die Mobilität der Arbeitskräfte verbessert werden. Es geht dabei um den Zugang vor allem junger Menschen, aber auch Arbeitsloser zum Arbeitsmarkt, um die Gleichstellung von Mann und Frau sowie darum, Nachfrage und Angebot am Arbeitsmarkt in Einklang zu bringen. Darüber hinaus werden Unternehmergeist und Unternehmensgründungen gefördert.

Über die zweite Achse werden Projekte gefördert, die die Integration von Randgruppen unterstützen sowie Diskriminierung und Armut bekämpfen; dritte Achse ist die Förderung von Bildung, Ausbildung und Berufsbildung sowie des lebenslangen Lernens. Auf dieser Achse geht's also um Maßnahmen gegen vorzeitigen Schulabbruch, für einen gleichwertigen Zugang zu Bildungschancen und eine bessere Abstimmung von Bildung und Ausbildung auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts. Und schließlich wird über Achse Nummer vier die Effizienz von öffentlichen Verwaltungen gefördert.

Die Priorität liegt in Südtirol auf Achse Nummer drei, auf jener also die Bildung, Ausbildung und Weiterbildung fördert. In diese fließen rund 40 Prozent der Mittel, ein weiteres Drittel in die Beschäftigungs-Achse, also Achse Nummer eins, 20 Prozent in die Achse zwei - Bekämpfung von Diskriminierung und Armut - sowie rund drei Prozent in die Effizienz-Achse der Verwaltung. Insgesamt werden in den sieben Jahren bis 2020 an Mitteln aus dem ESF und entsprechenden Kofinanzierungsmitteln rund 144 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

chr

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