News / Archiv
News
LR Berger: Interessen Südtirols bei Milchquoten gewahrt
Für Südtirols Landwirtschaft und Landesrat Hans Berger durchaus erfolgreich ist die Staat-Regionen-Konferenz heute in Rom zu Ende gegangen, im Rahmen derer die neue Milchquotenregelung in Italien diskutiert worden ist. Zwar haben die Regionen sich nicht auf einen einheitlichen Text einigen können, doch hat Landesrat Berger ein mächtiges Koalitionspaket geschnürt. "In unserem Textvorschlag sind alle für uns wichtigen Punkte untergebracht worden", so das Fazit des Landesrates.
Berger hat es geschafft, mit Trient, Piemont, der Lombardei, Emilia-Romagna und Venetien jene Regionen auf seine Seite zu bringen, die gemeinsam immerhin 80 Prozent des Milchaufkommens in Italien produzieren. „Insofern bin ich auch sehr zuversichtlich, dass unser Vorschlag vom Ministerium übernommen und in ein Dekret umgewandelt wird“, so Berger.Entsprechende Signale von Seiten des Ministeriums hat es bei der heutigen Staat-Regionen-Konferenz auch bereits gegeben. „Der wichtigste Punkt für uns war der Schutz der Milchwirtschaft in den Berggebieten“, so Landesrat Berger heute. „Und der wäre in unserem Vorschlag voll verwirklicht.“ So sieht der Vorschlag unter anderem vor, dass bei der Kompensierung weiterhin das Berggebiet prioritär bedacht wird, eine Regelung, die Minister Alemanno in seinem Entwurf noch unterminiert hatte. „Im Grunde bedeutet dies nichts anderes, als dass all jene Milchquoten, die im Berggebiet verfallen und entsprechend an die Nationalreserve gehen, wieder ins Berggebiet zurückkommen müssen“, so Berger. Mit diesen dann zugewiesenen zusätzlichen Quoten, können eventuelle Überlieferungen ausgeglichen werden.
Ein zweiter wichtiger Punkt betrifft das Sanktionssystem bei Überlieferungen, das im Vorschlag der großen Milchregionen nun neu geregelt worden ist. „Ich gehe allerdings davon aus, dass Strafen bei uns kaum anfallen werden, da bei der Kompensierung ja das Berggebiet an erster Stelle steht“, so Berger.
Erfolg Nummer drei bezieht sich auf den von Alemanno geforderten Einbehalt von Milchgeld, wann immer am Ende des Monats ein Bauer die im zustehende Quote überschritten hat. „Dieser Vorschlag hätte lediglich mit sich gebracht, dass den Bauern Kaufkraft entzogen worden wäre“, so Berger. Und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem aufgrund der Kompensierung die einbehaltenen Gelder ohnehin wieder an den Bauern überwiesen werden müssten. „In unserem Vorschlag ist daher nicht mehr von einem Geld-Einbehalt die Rede, sondern von einer Bankgarantie, die der Bauer in einem solchen Fall leisten müsste“, so Berger.
Noch vor dem 1. April, dem Start des neuen Milchwirtschaftsjahr, will Landwirtschaftsminister Alemanno die Neuregelung durchgedrückt haben, wobei Berger zuversichtlich ist, dass sich das Dekret des Ministers in weiten Teilen mit dem Vorschlag der Regionen decken wird. Nach Inkrafttreten des Dekrets muss dieses danach den parlamentarischen Iter hinter sich bringen, um in ein Gesetz umgewandelt zu werden.
LPA