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Landesregierung nimmt Fabi-Rücktritt an - Auswahlverfahren auf dem Weg

Die Landesregierung hat heute (13. Jänner) den Rücktritt von Andreas Fabi als Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes angenommen und gleichzeitig auch bereits das Auswahlverfahren zur Ernennung seines Nachfolgers auf den Weg gebracht. "Uns ist daran gelegen, dass der Nachfolger aus einem möglichst breiten Feld ausgewählt werden kann", so Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Heute erstmals in neuem Rahmen: LH Kompatscher und LRin Deeg im neuen Pressesaal der Landesregierung (Foto: LPA/ohn)

Am 21. November des Vorjahres hatte Andreas Fabi seinen Rücktritt als Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs bekannt gegeben, heute hat die Landesregierung diesen Rücktritt angenommen und gleichzeitig die Grundlagen des Auswahlverfahrens für Fabis Nachfolger definiert. So wurden etwa die allgemeinen Voraussetzungen definiert, die Kandidaten haben müssen. Diese dürfen demnach das 65. Lebensjahr nicht überschritten haben, im Besitz eines Laureats, Fachlaureats oder Hochschulmasters sein und eine mindestens fünfjährige Erfahrung in einer höheren Führungsposition in einer öffentlichen Institution oder der Privatwirtschaft aufweisen. Zudem muss - allerdings erst zum Zeitpunkt der Ernennung - der Zweisprachigkeitsnachweis erbracht werden.

"Wir haben heute darüber hinaus auch definiert, über welche fachlichen, persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen die Kandidaten verfügen müssen", so der Landeshauptmann. So geht es um Kompetenzen in Aufbau, Strategien und Planung im Gesundheitswesen, in der überregionalen Zusammenarbeit sowie in der Budget- und Personalverwaltung. Dazu sind Führungsqualitäten, Entscheidungsfreude, gute Kommunikationsfähigkeiten, Belastbarkeit und Kostenbewusstsein gefragt. Was die methodischen Kompetenzen betrifft, erwartet man sich vom neuen Generaldirektor schließlich Fähigkeiten im Management des organisatorischen Wandels, in der Führung von Gesundheitsbetrieben, im Controlling und Konfliktmanagement.

Die Bewerbungsfrist läuft mit der Veröffentlichung des Auswahlverfahrens im Amtsblatt der Region an und beträgt 30 Tage. "Um eine größtmögliche Auswahl an Kandidaten zu erreichen, wird das Auswahlverfahren nicht nur - wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist - im Amtsblatt der Region veröffentlicht, sondern auch im Gesetzesanzeiger der Republik sowie in italienischen, österreichischen und deutschen Tageszeitungen sowie auf der Homepage des Landes und des Sanitätsbetriebs", so Kompatscher.

Nach Ablauf der Frist überprüft die eigens einzusetzende Kommission zunächst die Bewertungsunterlagen, danach geht's ins eigentliche Auswahlverfahren. Für alle Kandidaten bewertet die Kommission die beruflichen Erfahrungen und die im Auswahlverfahren unter Beweis gestellten Kompetenzen, erstellt ein Eignungsprofil und schlägt der Landesregierung die geeigneten Kandidaten vor.

chr

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