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Seniorenwohnheime: Finanzierung vereinfacht

Die Landesregierung hat in dieser Woche Neuerungen für die Finanzierung und Abrechnung des Krankenpflege- und Rehapersonals in den Seniorenwohnheimen genehmigt. „Nun übernimmt eine einzige Verantwortungsstelle, die Landesabteilung Soziales, die Finanzierung und Abrechnung, was nicht nur die Verwaltungsabläufe vereinfacht, sondern auch eine enorme Verwaltungsarbeit spart", sagt LRin Martha Stocker.

Bisher haben sich die Leistungsabteilungen der Sanitätsbezirke  um die Abrechnung der Rückvergütung an die Seniorenwohnheime für die insgesamt über 500 Krankenpfleger und Mitarbeiter im Rehabilitationsbereich gekümmert. Für jeden einzelnen Mitarbeiter wurden die  Kosten über eine aufwändige Prozedur einzeln abgerechnet.

Als zentrale Verantwortungsstelle übernimmt nun die Landesabteilung Soziales die gesamte Finanzierung der Seniorenwohnheime und finanziert nun das Personal durch pauschale Jahresbeträge, die im Wesentlichen vom Berufsbild und Dienstalter abhängen.

Das Betreuungspersonal sowie das Personal für die allgemeinen Dienste der Heime wurde bereits bisher vom Sozialwesen über das Pflegegeld finanziert. Die Gelder für das Gesundheitspersonal werden nun gemeinsam mit dem Pflegegeld, das vom Land pro Heimgast und Anwesenheitstag an die Seniorenheime übermittelt wird, ausbezahlt. „Damit wird die die Verwaltungsarbeit effizienter und einfacher", unterstreicht Landesrätin Stocker.

Bei den zurzeit 430  Krankenpflegern und 100 Fachkräften für Rehabilitation ergeben die neuen Abrechnungs- und Auszahlungsmodalitäten laut Landesrätin Stocker eine geschätzte Einsparung von mindestens 2000 Stunden Verwaltungstätigkeit.

„Für die Heimbewohner selbst werden diese Änderungen keine unmittelbaren Auswirkungen haben, da die Finanzierung direkt zwischen Land und Heimen abgewickelt wird", sagt die Direktorin des Landesamts für Senioren und Sozialsprengel Brigitte Waldner. Die Heimbewohner und die Angehörigen beteiligen sich, gleich wie bisher, mit einem einkommensabhängigen Tarif an den Kosten für die Aufnahme.

SAN

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