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LR Frick zur Verabschiedung des Urbanistikgesetzes
LPA - Wirtschaftslandesrat Werner Frick zeigte sich über die heutige Genehmigung des Urbanistikgesetzes zufrieden. Als Herzstück der Reform bezeichnete er die von ihm eingebrachten Neuerungen im Bereich Gewerbebauland. „Das neue Gesetz sieht eine intensivere Nutzung der Gewerbeflächen in Südtirol und eine schnellere Abwicklung bei den Zuweisungsverfahren vor“, so Landesrat Frick.
Eigentümer von Gewerbegebieten können nun 25 Prozent des ausgewiesenen Gewerbebaulandes auf dem privaten Weg selbst nutzen oder frei veräußern. Einen größeren Raum in den Gewerbegebieten räumt das Land künftig dem Dienstleistungssektor ein: Bis zu 30 Prozent der gesamten Fläche können Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden, in den Städten Bozen und Meran gar bis zu 50 Prozent. Landesrat Frick will durch diese Regelung zusätzliches Grünland einsparen.Das neue Raumordnungsgesetz sieht eine Entbürokratisierung durch beschleunigte und vereinfachte Verfahren vor. Einen neuen Impuls für Jungunternehmer erhofft sich Landesrat Frick von einem neuen Artikel, demzufolge ein zugewiesener Unternehmer bis zu 15 Prozent weitervermieten darf. Die partielle Weitervermietung von Gewerbekubatur soll insbesondere kleineren Unternehmen und jungen Unternehmern den Zugang zu Gewerbeflächen ermöglichen.
SAN