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Beschlüsse der Landesregierung vom 17. März 2003
LPA - Über einen Zubringerdienst auf die Seiser Alm, das Frauenhaus in Brixen und neue Bestimmungen in der Handelsurbanistik hat die Landesregierung heute Vormittag in ihrer Sitzung diskutiert. Weitere Tagesordnungspunkte betrafen die Finanzierung von Projekten von 31 Gemeinden aus dem Reservefonds, das Bergwerkmuseum in Steinhaus und die Auswirkungen der Schulreform von Ministerin Letizia Moratti auf das Schulsystem in Südtirol.
4,5 Millionen Euro für 31 GemeindenAus dem Reservefonds für das Jahr 2003 sprach die Landesregierung heute 31 Gemeinden insgesamt 4,5 Millionen Euro für die Durchführung von verschiedenen Vorhaben und Projekten zu. Den größten Betrag erhält mit 500.000 Euro die Gemeinde St. Martin in Passeier für den Bau einer neuen Kirche in Saltaus. Die Gemeinde Welschnofen erhält für die Errichtung des Gemeindebauhofes ebenso 300.000 Euro wie die Gemeinde Leifers für den Umbau des Kulturzentrums Don Bosco. Die Gemeinde Leifers bekommt darüber hinaus 250.000 Euro für die Erweiterung der Pfarrkirche. Derselbe Betrag wird der Gemeinde Naturns für die Einrichtung des Rathauses, der Gemeinde Schluderns für den Bau eines Vereinshauses sowie der Gemeinde Sexten für den Umbau und die Sanierung des Rathauses gewährt. Eine Auflistung mit allen gewährten Beiträgen ist im Anhang an diese Mitteilung ersichtlich.
Zubringerdienste auf die Seiser Alm
Mit der neuen Verkehrsregelung auf die Seiser Alm hat sich die Landesregierung heute in ihrer Montagssitzung befasst. 'Dabei ging es aber nicht um eine mögliche Abänderung dessen, was wir im Februar beschlossen haben, sondern um die Zubringerdienste zu den einzelnen Aufstiegsanlagen', erklärte LH Durnwalder bei der anschließenden Pressekonferenz. Die Straße auf die Seiser Alm ist in den Sommermonaten künftig ab St. Valentin von 9.30 bis 16 Uhr und im Winter von 9.30 bis 15 Uhr geschlossen. Ein Zubringerdienst soll nun die Besucher von den Ortschaften Kastelruth und Völs zur Talstation der Umlaufbahn in Seis bringen und wieder von dort abholen. 'Da die Straße auf die Seiser Alm geschlossen wird, müssen wir dafür sorgen, dass die Besucher von den einzelnen Ortschaften zu den Aufstiegsanlagen gebracht werden', erklärte LH Durnwalder. Unklar sei derzeit noch die Finanzierung dieses Dienstes. Laut Vorschlag der Landesregierung sollten die Kosten aufgeteilt werden. 'Ein Drittel würde das Land übernehmen, ein Drittel der Tourismusverein oder die Gemeinde und ein Drittel die Gesellschaft für die Aufstiegsanlagen', erläuterte Durnwalder den Vorschlag der Landesregierung. Das Land habe auch bisher für die Zubringerdienste auf die Seiser Alm wie den sogenannten 'Buxi'-Dienst Beiträge gewährt. Daher sei das Land bereit, auch den künftigen Zubringerdienst auf die Seiser Alm finanziell zu unterstützen, so der Landeshauptmann. 'Damit wollen wir auch in Sachen Umweltschutz einen Beitrag leisten und die Leute anregen, anstelle des eigenen Autos diesen Zubringerdienst zu benutzen', betonte LH Durnwalder.
Frauenhaus in Brixen muss an anderer Stelle gebaut werden
Das Frauenhaus in Brixen wird nicht ' wie ursprünglich vorgesehen ' in der Nähe des Klosters der Tertiarschwestern in der Runggadgasse errichtet. Das Kloster selbst wird zusammen mit dem angrenzenden Garten und der Kirche unter Denkmalschutz gestellt. Dies hat die Landesregierung heute in ihrer Sitzung beschlossen. 'Damit haben wir nach zahlreichen Lokalaugenscheinen einen Schlussstrich unter die monatelangen Diskussionen über den Standort des Brixner Frauenhauses gezogen', erklärte LH Durnwalder. Der Neubau des Frauenhauses in der Nähe des Klosters sei vor allem deshalb abgelehnt worden, weil er den Turm des Klosters sowie denkmalgeschützte Gebäude verdeckt hätte, erklärte der Landeshauptmann.
Möglichkeit der Beförderung für Sekretariatsassistentinnen
Über mögliche Gehaltsaufbesserungen können sich zahlreiche Sekretariatsassistentinnen im Land freuen: Jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Arbeiten verrichten, welche eigentlich der sechsten Funktionsebene zugeordnet werden, können nun von der vierten in die fünfte Funktionsebene befördert werden. 'Ein Viertel des Personals erfüllt derzeit diese Voraussetzungen. Diese Mitarbeiter haben auch das Recht, ihrer Leistung entsprechend entlohnt zu werden', so LH Durnwalder. Die einzelnen Landesabteilungen können nun jene Mitarbeiter, die für eine solche Beförderung in Frage kommen, zur Eignungsprüfung anmelden. Die Zahl der gemeldeten Mitarbeiter darf ein Viertel der gesamten Sekretariatsassistentinnen jedoch nicht übersteigen, stellte der Landeshauptmann klar.
Fahrerbescheinigung für LKW-Fahrer aus Nicht-EU-Staaten ab sofort verpflichtend
Alle LKW-Fahrer, die Nicht-EU-Bürger sind, müssen ab sofort die so genannte Fahrerbescheinigung mit sich führen. Die Landesregierung hat die Landesabteilung für Arbeit heute mit der Ausstellung dieser Bescheinigungen beauftragt. 'Mit der Bescheinigung wird bestätigt, dass zwischen dem LKW-Fahrer und seinem Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis besteht, und dass die Entlohnung sowie die Zahlung der Sozialbeiträge ordnungsgemäß erfolgt ist', erklärte LH Durnwalder. Die Fahrerbescheinigung ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige, Gesellschafter, mitarbeitende Familienmitglieder vorgeschrieben, sofern es sich bei diesen um Nicht-EU-Bürger handelt. Für die Ausstellung der Fahrerbescheinigung müssen die Transportfirmen eine Reihe von Unterlagen vorweisen. Nähere Auskünfte können beim Arbeitsinspektorat der Landesverwaltung eingeholt werden. In Südtirol trifft die neue Regelung auf rund 150 bis 200 LKW-Fahrer zu.
Ausnahmen für Einzelhandel in Gewerbegebieten ausgeweitet
Erhebliche Erleichterungen bringt eine neue Durchführungsverordnung des Landes für den Handel in Gewerbegebieten. Die Landesregierung hat heute für 35 Berufsbereiche den Einzelhandel im Gewerbegebiet ermöglicht. 'Bisher war der Einzelhandel in den Gewerbegebieten bis auf wenige Ausnahmen verboten. Für zahlreiche Berufe, die Dienstleistungen oder Reparaturen anbieten, war dies eine enorme Einschränkung', erklärte LH Durnwalder. Mit der neuen Verordnung wird es den Betrieben ermöglicht, Gegenstände zu verkaufen, die mit ihrer Tätigkeit direkt zusammenhängen. 'So kann etwa ein Mechaniker, der seinen Betrieb in einem Gewerbegebiet hat, künftig auch Lampen oder Öl verkaufen', erklärte LH Durnwalder. Eine Liste mit den 35 Berufsbildern und den Waren, die jeweils ab sofort im Einzelhandel angeboten werden können, ist an diese Mitteilung angehängt.
Bergwerksmuseum im Kornkasten von Steinhaus auch im nächsten Winter geöffnet
Das Bergwerkmuseum im alten Kornkasten von Steinhaus kann auch im kommenden Winter wieder geöffnet werden. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde auch im kommenden Winter wieder einen finanziellen Beitrag leistet. Dies hat die Landesregierung heute beschlossen. Das Museum war in diesem Jahr zum zweiten Mal auch während der Wintermonate geöffnet. 'Im Vorjahr hat das Land allein die Öffnung im Winter finanziert, die Zahl der Besucher war mit 170 im Jänner und 50 im Februar sehr gering. Heuer hat die Gemeinde ebenfalls einen Beitrag von 10.000 Euro geleistet und entsprechende Werbung gemacht, die Zahl der Besucher ist stark gestiegen', erklärte LH Durnwalder. Im Jänner dieses Jahres besuchten 547 Personen das Museum, im Februar waren es 494. 'Angesichts dieser positiven Bilanz haben wir heute beschlossen, das Museum auch im kommenden Winter offen zu halten', so Durnwalder.
Auswirkungen der Schulreform auf die Schule in Südtirol
Das Gesetz zur Schulreform von Ministerin Letizia Moratti, das vergangene Woche in Kraft getreten ist, wirkt sich auch auf die Schule in Südtirol aus. Zu diesem Schluss ist die Landesregierung heute gekommen. 'Das neue Gesetz hat nur sieben Artikel, alle Details werden mit Durchführungsbestimmungen geregelt', betonte LH Durnwalder. Die erste dieser Durchführungsbestimmungen sieht Änderungen bei den Einschreibungen in den Kindergarten und die Pflichtschule vor. 'Für die Grundschule haben wir als Land nur sekundäre Gesetzgebungskompetenz, wir müssen uns also an die Richtlinien des Staates halten', so LH Durnwalder. Bisher mussten alle Kinder, die innerhalb 31. Dezember eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, im Herbst desselben Jahres in die Pflichtschule eingeschrieben werden. Die neue Durchführungsbestimmung sieht hingegen vor, dass diese Einschreibung nur mehr für jene Kinder verpflichtend ist, die innerhalb 31. August des jeweiligen Jahres geboren sind. 'Jene Kinder, die zwischen 1. September desselben Jahres und 28. Februar des darauf folgenden Jahres geboren sind, können ' müssen aber nicht ' in die erste Klasse der Pflichtschule eingeschrieben werden', erklärte der Landeshauptmann. Dies habe zur Folge, dass die Termine für die Einschreibungen für das kommende Schuljahr neu eröffnet werden müssen, so Durnwalder. Es bestehe nämlich die Möglichkeit, dass die Eltern die Anmeldung ihrer Kinder zurückziehen oder dass Kinder neu angemeldet werden. Ähnliches gilt künftig auch für die Kindergärten: Bisher konnten alle Kinder in den Kindergarten eingeschrieben werden, die innerhalb 31. Dezember des jeweiligen Jahres das dritte Lebensjahr vollenden. Künftig können alle Kinder angemeldet werden, die bis zum 28. Februar des darauf folgenden Jahres drei Jahre alt werden. 'Da das Land im Bereich der Kindergärten über die primäre Gesetzgebungskompetenz verfügt, müssten wir das derzeit gültige Gesetz abändern. Hier werden wir in nächster Zeit die verschiedenen Möglichkeiten prüfen', so Landeshauptmann Durnwalder.
bch
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