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Bilanz der Sozial- und Familienleistungen des Landes 2014

Um 34 Millionen Euro sind die direkten finanziellen Unterstützungen des Landes im Sozial- und Familienbereich von 2013 auf 2014 gestiegen. Dazu kommt die Entlastung durch die Befreiung vom regionalen IRPEF-Zuschlag im Ausmaß von 35 Millionen Euro. "Derzeit sieht das Land rund 430 Millionen Euro an Direktförderungen vor, um Familien und Einzelne zu unterstützen", so Landesrätin Martha Stocker.

Die Landesrätin unterstreicht die breite Palette an Hilfen in beiden Bereichen: "Es beginnt bei den Familiengeldern, reicht übers Pflegegeld und die Stipendien bis hin zur finanziellen Sozialhilfe", so Stocker. Zusätzlich gibt es noch Förderungen für das Wohnen in der Gesamthöhe von 100 Millionen. Den größten Posten im Sozialbudget nimmt mit rund 197 Millionen Euro das Pflegegeld ein. "Dazu kommen die finanzielle Sozialhilfe mit rund 48 Millionen Euro, die Leistungen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose mit rund 41 Millionen Euro und die Fördermaßnahmen im Bereich Schulfürsorge mit rund 35 Millionen Euro", erklärt die Soziallandesrätin. Weiters würden auch die finanzielle Unterstützung zur Absicherung der Rente, der Elternzeiten, Pflegezeiten und die Hausfrauenrente mit insgesamt rund 20 Millionen Euro sowie die Zusatzleistungen bei Arbeitslosigkeit mit rund einer Million Euro zu den bedeutenden finanziellen Unterstützungen des Landes im Sozialbereich zählen, so Stocker.

„Weitere große Posten sind die mit rund 70 Millionen Euro bezifferte finanzielle Unterstützung der Familien mit minderjährigen Kindern wie etwa das Familiengeld des Landes und der Region", unterstreicht Landesrätin Waltraud Deeg.

Zu den 430 Millionen Euro kommen noch in etwa 100 Millionen an Beiträgen für das Wohnen (Schenkungsbeiträge für Bau und Wiedergewinnung, Wohngeld, usw.), die ebenfalls als Direktförderungen für die Menschen zu zählen sind.

Im Verhältnis zum Jahre 2013 betragen also die finanziellen Unterstützungen im Sozialbereich im Jahr 2014 insgesamt rund 34 Millionen Euro mehr.

Zu den oben genannten Direkt-Unterstützungen im Ausmaß von 530 Millionen Euro kommen weitere Beiträge für Arbeitsintegration von schwer vermittelbaren Menschen, von Menschen mit Beeinträchtigung und alle indirekten Unterstützungen und Investitionen dazu.

SAN

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