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Entwicklungszusammenarbeit: Abgabe für Beitragsgesuche am 2. Februar

Noch bis zum 2. Februar können Südtiroler Non-Profit-Organisationen für ihre Projekte im Bereich Entwicklungszusammenarbeit beim Landesamt für Kabinettsangelegenheiten in Bozen um einen Beitrag ansuchen.

Die vorgelegten Projekte müssen darauf abzielen, die Lebensbedingungen der Bevölkerung in den Ländern des Südens zu verbessern, indem sie zur wirtschaftlichen, gesundheitlichen, gesellschaftlichen oder kulturellen Entwicklung vor Ort beitragen.

Finanziert werden Projekte, welche die Lebensbedingungen der einheimischen Bevölkerung verbessern, indem sie zur wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen bzw. zur gesundheitlichen Entwicklung vor Ort beitragen. Projekte die in den prioritären Ländern des Landes Südtirol durchgeführt werden, können mit bis zu von 70 Prozent finanziert werden, während Projekte in nicht-prioritären Ländern bis zu 50 Prozent finanziert werden können. Auch Projekte zum Schutz der sprachlichen und kulturellen Minderheiten können bis zu 70 Prozent finanziert werden.

Das Landesgesetz Nr. 5 vom 19. März 1991 zur „Entwicklungszusammenarbeit sowie für Vorhaben zum Schutz sprachlicher und kultureller Minderheiten" sowie die neuen Kriterien, welche im September 2014 in Kraft getreten sind, sehen die Finanzierung von Entwicklungsprojekten im Süden der Welt vor. Non-Profit-Organisationen, die in der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind und ihren Sitz in Südtirol haben, können für einen Landesbeitrag ansuchen.

Eingereicht werden müssen die Projektvorschläge, und zwar in doppelter Ausfertigung sowie die Finanzierungsansuchen. Die Gesuche sind bis zum verlängerten Einreichtermin, also bis zum 2. Februar 2015, im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten, im Landhaus 1, am Silvius-Magnago-Platz 1, in Bozen abzugeben.

Die neuen Kriterien und Richtlinien, der Leitfaden für die Abrechnung sowie die Vordrucke für Ansuchen und Projektbeschreibung gibt es direkt  im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten (E-Mail-Adresse: eza.cooperazione@provinz.bz.it; Rufnummer: 0471 412132) sowie im Südtiroler Bürgernetz unter: www.provinz.bz.it/entwicklungszusammenarbeit.

SAN

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