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Fahrerbescheinigung für LKW-Fahrer aus Nicht-EU-Staaten ab heute verpflichtend

LPA - Alle LKW-Fahrer, die Nicht-EU-Bürger sind, müssen ab heute die sogenannte Fahrerbescheinigung mit sich führen. Die neue Bestimmung ist Teil der Reform der EU-Verordnung über den internationalen Gütertransport. Sie gilt nur für internationale Transporte, Fahrer, die nur innerhalb von Italien unterwegs sind, müssen die Bescheinigung demnach nicht vorweisen.

Mit der Bescheinigung wird bestätigt, dass zwischen dem LKW-Fahrer und seinem Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis besteht, und dass die Entlohnung sowie die Zahlung der Sozialbeiträge ordnungsgemäß erfolgt. Ausgestellt wird die Bescheinigung vom Arbeitsinspektorat des Landes.

Die Fahrerbescheinigung ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige, Gesellschafter, mitarbeitende Familienmitglieder vorgeschrieben, sofern es sich bei diesen um Nicht-EU-Bürger handelt. Für die Ausstellung der Fahrerbescheinigung müssen die Transportfirmen eine Reihe von Unterlagen vorweisen. Nähere Auskünfte können beim Arbeitsinspektorat der Landesverwaltung eingeholt werden.

bch

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