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LRin Stocker zum Welttag gegen Genitalverstümmelung

Am Welttag gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar macht Chancengleichheitlandesrätin Martha Stocker auf diese Menschenrechtsverletzung an Frauen aufmerksam. Auch in Südtirol sind Mädchen aus Einwandererfamilien betroffen.

Wie Landesrätin Stocker betont, soll an diesem Gedenktag auf die schweren Menschenrechtsverletzungen durch die kulturell verankerte Beschneidung weiblicher Genitalien hingewiesen werden. Weltweit gibt es laut Weltgesundheitsorganisation WHO zwischen 120 und 150 Millionen Mädchen und Frauen, die an ihren Genitalien verstümmelt wurden. Jedes Jahr kommen weitere knapp drei Millionen Mädchen hinzu. Auch in Südtirol leben vermutlich genitalverstümmelte Frauen. Vor allem in Einwandererfamilien können Mädchen dieser schmerzhaften Prozedur ausgesetzt sein, weil einflussreiche Familienmitglieder diese Tradition fortsetzen wollen. „Die wichtigste Maßnahme gegen diese Menschrechtsverletzung an Frauen ist Aufklärung", unterstreicht Landesrätin Stocker.

Über die Dunkelziffern gibt es keine Schätzungen. Im Krankenhaus werden betroffene Frauen meistens erst dann vorstellig, nachdem sie vorab Kontaktstellen wie beispielsweise die Frauenhäuser aufgesucht haben. „Das Vorhandensein solcher Strukturen ist deshalb von großer Bedeutung", betont Landesrätin Stocker. Man schätzt laut ASTAT, dass sich insgesamt gesehen nur jedes vierte der Opfer in Südtirol selbst um Hilfe an ein Frauenhaus im Lande wendet.

Die Landesabteilung Gesundheit erachtet es als notwendig, Fragen im Zusammenhang mit genitalen Verstümmelungen genauer zu behandeln und den Betroffenen im Rahmen spezifischer Initiativen, die im Sinne der Unterstützung von Migrantinnen angeboten werden, von klinischer Seite her voranzutreiben.

Als Beschneidung weiblicher Genitalien werden Praktiken bezeichnet, bei denen weibliche Geschlechtsteile teilweise oder ganz entfernt werden, und zwar meistens vor Beginn oder während der Pubertät. Sehr oft wird der Eingriff unter unhygienischen Bedingungen, ohne Narkose und mit Glasscherben oder Rasierklingen durchgeführt. Betroffene leiden häufig lebenslang. Sie haben Infektionen, Blutungen und Komplikationen bei der Geburt.

In Italien ist die Beschneidung weiblicher Genitalien verboten (Gesetz Nr. 7 vom 9. Jänner 2006) und wird entsprechend bestraft (Strafgesetzbuch 583/bis/ter).

SAN

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