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Neue Regelung der ärztlichen Betreuung in Alten- und Pflegeheimen
LPA - Neu geregelt wurde kürzlich auf Vorschlag von Landesrat Otto Saurer die Vergütung der ärztlichen Betreuung in den Alten- und Pflegeheimen. "Vorrangiges Ziel dieser Maßnahme ist es, eine bestimmte ärztliche Betreuungskontinuität für die Patienten zu gewährleisten", so LR Saurer.
Diese Betreuung gehe aufgrund des erhöhten Pflegebedarfes über die normale gesundheitliche Betreuung durch den Arzt für Allgemeinmedizin hinaus, betont Saurer. Die Neuregelung sieht vor, dass den Ärzten für Allgemeinmedizin für die Betreuung der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen mit mittelgradiger und schwerer Pflegebedürftigkeit eine monatliche Pauschalquote zusteht.Zudem kann der Arzt für gehunfähige und leicht pflegebedürftige sowie für gehunfähige selbständige Heimbewohner beim zuständigen Sanitätsbetrieb die programmierte Hausbetreuung beantragen. Diese sieht die Durchführung von wöchentlichen, fünfzehntägigen oder monatlichen Visiten, je nach Gesundheitszustand des Patienten, vor. "Pro Visite wird dem Arzt ein Fixbetrag vergütet", erklärt LR Saurer.
Insgesamt hat sich die Anzahl der Pflegefälle in den Alten- und Pflegeheimen in den vergangenen Jahren fast verdoppelt: "Waren im Jahr 1997 noch 1099 Pflegefälle auf 2814 Heimbewohner, so waren im Vorjahr von 3163 Heimbewohnern 2558 pflegebedürftig", erklärt LR Saurer.
Bis zum 31. Dezember 2001 waren die Gäste der Alten und Pflegeheime in drei Betreuungskategorien eingestuft: in selbständige, teilweise selbständige und unselbständige Personen. Seit 1. Jänner 2002 sind für gibt es vier Pflegestufen, die je nach persönlichem Pflegebedarf festgelegt werden. Unterschieden wird nunmehr zwischen Selbständigkeit sowie leichter, mittelgradiger und schwerer Pflegebedürftigkeit.
bch