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Investitionen, Verarbeitung, Vermarktung: Gesuche um Beiträge jetzt möglich

Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen und Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse: Die Beschlüsse der EU-Kommission zu diesen beiden Bereichen sind in diesen Tagen erfolgt und können nun unmittelbar in Kraft treten. Damit wird auch die Gesuchsstellung ermöglicht.

Die EU-Kommission hat im Zuge der Freistellungsverordnung die Kriterien für die Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen und die Kriterien zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse genehmigt. "Damit", erklärt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler, "sind im Bereich Landwirtschaft die Landesförderungen für die Wohnbauten und nun auch für die baulichen und maschinellen Investitionen sowie für die Verarbeitung und Vermarktung allesamt aktiv, und die entsprechenden Beihilfegesuche können gestellt werden".

Neu sind nun die Kriterien für die Beihilfen für Investitionen, und zwar in baulicher wie maschineller Hinsicht. Sie sind beinahe ausschließlich auf das Berggebiet (Futterbau mit Viehhaltung) zugeschnitten und betreffen zusätzlich - mit Bezug auf das anteilige Ausmaß der Fördermittel - kleine Teilbereiche: Imkerei, Gärtnereien bzw. Baum- und Rebschulen, Stützmauern im Weinbau sowie Sonderkulturen (Beeren- und Steinobst). Der Schwerpunkt bei den baulichen Investitionen liegt auf dem viehhaltenden Betrieb (Stall bzw. Stadel) mit Maschinenraum mit Innen- und Außenmechanisierung und innerbetrieblicher Erschließung (Feldwege). Auch die Behebung der Unwetterschäden wird mit diesem Beschluss geregelt; dies gilt für alle landwirtschaftlichen Betriebskategorien: Berg und Tal bzw. Viehwirtschaft und Obst- und Weinbau. Die Finanzierung von Stall und Stadel wird damit aufgewertet.

Bezüglich der Ökologisierung der Landwirtschaft gelten angepasste Viehbesatzzahlen in Abhängigkeit von der Höhenlage der Futterflächen; ein Zuschlag erfolgt für Bio- und Junglandwirte und Laufstall. Unterschiede gibt es im Beitragsprozentsatz nach Erschwernispunkten. Die Außenmechanisierung erfolgt zum Teil über Darlehen und im extremeren Berggebiet zum Teil über Beiträge.

Es gelten einheitliche Zugangsvoraussetzungen für die Investitionsvorhaben in der Betriebsgröße: zwei Hektar Wiese/Ackerfutterbau/Acker bzw. ein Hektar Obst/Wein; einheitliche Mindestinvestition: 10.000 Euro für bauliche Maßnahmen, 5000 Euro für maschinelle Maßnahmen und für Unwetterschäden, 1500 Euro für die Imkerei.

Ein zweiter neu geregelter Bereich ist jener der Verarbeitung und Vermarktung: Begünstigte sind Primärerzeuger und auch zusammengeschlossene Unternehmen, also vor allem Direktvermarkter und Genossenschaften. Es geht in erster Linie um bauliche und technisch-maschinelle Investitionen betreffend die Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Kapitalbeiträge für die Direktvermarkter und für kleinere Genossenschaften, Darlehen aus dem Rotationsfond für größere Vorhaben.

Es gelten dieselben Mindestzugangsvoraussetzungen für die Einzelbetriebe (Betriebsgröße und Investitionssumme) wie bei den Investitionsbeihilfen. Damit wird ein finanzieller Anreiz für die Qualitätsproduktion (Qualitätszeichen Südtirol oder etwa Roter Hahn) geschaffen.

Bei diesen Investitionsbeihilfen geht es um die Landesbestimmungen mit Landesmitteln. Unabhängig davon sind die Investitionsvorhaben für größere Stallbauten und für genossenschaftliche Vorhaben im Rahmen des neuen Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum, der im Laufe der Monate Mai und Juni genehmigt sein sollte und mit Mitteln aus der EU, aus Italien und des Landes Südtirol kofinanziert werden wird.

Die überarbeiteten Kriterien zur Förderung der landwirtschaftlichen Wohnbauten sind bereits im September in Kraft getreten, und seit Ende September können auch in diesem Bereich die entsprechenden Beihilfegesuche eingereicht werden.

Informationen sind in der Landesabteilung Landwirtschaft im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen bzw. in den gebietsmäßig zuständigen Bezirksämtern für Landwirtschaft in Schlanders, Meran, Brixen und Bruneck erhältlich; dort können auch die Gesuche eingereicht werden.

mac

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