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Aus der Sitzung der Landesarbeitskommission

LPA - Unter dem Vorsitz von Arbeitslandesrätin Luisa Gnecchi ist am Mittwochnachmittag, 19. März 2003, im Palais Widmann in Bozen die Sitzung der Landesarbeitskommission über die Bühne gegangen. Wichtigstes Thema war die Reform des Arbeitsvermittlung. Die entsprechenden Änderungen werden voraussichtlich im heurigen Sommer in Kraft treten. Vorerst muss das Arbeitsministerium jedoch noch die Kriterien zur Umsetzung der Reform veröffentlichen.

Die infolge der Arbeitsvermittlungsreform anstehenden Änderungen hat der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn, am Mittwoch der Landesarbeitskommission genauer erläutert. Unter den zu erwartenden Änderungen ist voraussichtlich die Abschaffung des Arbeitsbüchleins. Was die Arbeitnehmer anbelangt, werden sich im Bereich der Arbeitsvermittlung neue Regeln ergeben. Der Arbeitnehmer wird sich in Zukunft bei einer Bewerbung noch umfassender charakterisieren und seinen Lebenslauf in noch detailreicher Form vorlegen müssen.
Auch bei der Arbeitsvermittlung im öffentlichen Bereich sind einige Änderungen zu erwarten. Die Arbeitslosenlisten sollen abgeschafft werden und ein Verzeichnis der Arbeitskräfte soll eingeführt werden. Der Arbeitgeber wird die Dienstantritts- und Dienstaustrittserklärungen gleich bei der Einstellung vornehmen müssen. Die Arbeitgebervereinigungen fürchten, dass sich hierbei, vor allem was die kleinen Südtiroler Betriebe anbelangt, Probleme ergeben könnten.
Die Arbeitgeber müssen außerdem jegliche Änderung der Arbeitsverhältnisse, wie z.B. die Umstellung auf Teilzeit, innerhalb von fünf Tagen melden. Neben den abhängigen Arbeitsverhältnissen müssen auch die selbständigen und die koordinierten und kontinuierlichen Arbeitsverhältnisse, sowie jene mitarbeitender Genossenschaftsmitglieder, der Ausbildungs- und Orientierungspraktika und alle Arbeitserfahrungen wie z. B. Praktika, die kein Arbeitsverhältnis darstellen, gemeldet werden.
Die Landesarbeitskommission hat in ihrer Sitzung am Mittwoch entschieden, eine Unterkommission einzurichten, die innerhalb des Monats Mai dieses Jahres die Kriterien für die Definition und die Beendigung des Arbeitslosenstatus ausarbeiten soll.

SAN

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