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Neues Landtagswahlgesetz tritt in Kraft
LPA - Die neuen gesetzlichen Bestimmungen für die im Jahr 2003 anfallende Wahl des Südtiroler Landtages werden Mitte April 2003 als Landesgesetz Nr. 4. vom 14. März 2003 rechtskräftig werden.
Landeshauptmann Luis Durnwalder hat in diesen Tagen das Gesetz unterzeichnet, nachdem die 90tägige Einspruchsfrist nach der Verabschiedung durch den Südtiroler Landtag (am 6. November 2002) verstrichen war. Der Gesetzestext wird im Amtsblatt Nr. 13 vom 1. April 2003 veröffentlicht und tritt am 15. Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.VFcl