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Neue Bestimmungen: Mehr Sicherheit für Wassernutzungsanlagen
Zu einer deutlich größeren Sicherheit und Zuverlässigkeit von Wassernutzungsanlagen sollen neue Bestimmungen führen, die heute (24. Februar) von der Landesregierung beschlossen wurden. Die Bestimmungen gelten u.a. für etwa 3000 Bewässerungen, Trinkwasserleitungen, Mühlen, Sägewerke, Beschneiungsanlagen und Löschwasserteiche.
Die Landesregierung hat heute neue Sicherheitsbestimmungen für Wassernutzungsanlagen genehmigt, um die Zuverlässigkeit und Funktionstüchtigkeit der Anlagen und damit auch die Sicherheit aller unmittelbar Betroffenen zu erhöhen. Die neuen Bestimmungen gelten für alle konzessionspflichtigen Anlagen zur Nutzung öffentlicher Gewässer mit Ausnahme jener für die Produktion von elektrischer Energie. Für diese werden eigene Regelungen erlassen.
In Südtirol gibt es insgesamt 13.000 Wassernutzungsanlagen, davon sind rund 3000 von den neuen Sicherheitsbestimmungen betroffen, und zwar 1900 Beregnungsanlagen in der Landwirtschaft und 1100 Trinkwasserleitungen, Mühlen, Sägewerke, Beschneiungsanlagen, Löschwasser, Anlagen für die Fischzucht und andere.
LPA
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