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Sozialgenossenschaften: Leitlinien für die Anwendung der Sozialklauseln

Die Vergabe von Aufträgen für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen an die Sozialgenossenschaften stand im Mittelpunkt eines Treffens, das vom Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens organisiert wurde. Klare Leitlinien sollen in Zukunft den Landesämtern in diesem Bereich die Arbeit erleichtern.

Arbeitstreffen für die Ausarbeitung der Leitlinien für die Anwendung der Sozialklauseln mit RA Luciano Gallo (2. v.l.)

Die im Landesgesetz Nr. 15 aus dem Jahr 2011 enthaltenen Sozialklauseln verpflichtet die Landesverwaltung, einen bestimmten Mindestanteil der jährlichen Aufträge für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen an Sozialgenossenschaften des Typs B zu vergeben. Damit sollen die Schaffung von Arbeitsplätzen für benachteiligte Personen sowie die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen Sozialgenossenschaften und der öffentlichen Verwaltung gefördert werden, zugleich erkennt das Land auf diese Weise die wichtige Arbeit der Genossenschaften für die soziale Inklusion an.

Der Rechtsanwalt und Experte im Bereich des öffentlichen Dienstes, Luciano Gallo, der unter anderem auch mit dem staatlichen Verband der italienischen Gemeinden (ANCI) zusammenarbeitet, wurde nun mit der Ausarbeitung von Leitlinien beauftragt, die rechtliche Erläuterungen und technische Hinweise zur Anwendung der Sozialklauseln enthalten. Diese sollen den Beamten im öffentlichen Dienst die Anwendung der Sozialklauseln erleichtern. Zu diesem Zweck hat das Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens vor wenigen Tagen die verschiedenen Interessensvertreter zu einer Aussprache eingeladen.

Der Impuls dazu ist vom Ressort für italienische Kultur, Bildung, Wohnungsbau, Grundbuch-, Kataster-, Genossenschaftswesen und öffentliche Bauten ausgegangen, bei dem das Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens angesiedelt ist. Das zusammen mit den wichtigsten Sozialgenossenschaften des Landes festgelegte Ziel war die Ausarbeitung von Leitlinien zur gesamten Verfahrensabwicklung. Aufbauend auf die Bedürfnisse und Rückmeldungen der Einrichtungen, die im Sozialbereich tätig sind, soll daraus ein Handbuch entstehen. Neben der Aufwertung der wichtigen Tätigkeit, die durch die Sozialgenossenschaft geleistet wird, soll dadurch zugleich die Transparenz und die Vereinfachung der Verwaltungsabläufe gefördert werden.

me

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