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Selbstzahler für ambulatorische Leistungen - Stellungnahme von LR Otto Saurer
LPA - "Die Inanspruchnahme ambulatorischer Leistungen von selbst gewählten Ärzten gegen Bezahlung eines auf Landesebene festgelegten Tarifs wurde nicht von der Landesregierung abgeschafft." Mit diesen Worten weist Landesrat Otto Saurer die in den vergangenen Tagen in Presseberichten verbreitete Meldung über die Selbstzahler für ambulatorische Leistungen zurück. Vielmehr sei dies im gegenseitigen Einvernehmen aller am Abschluss des Ärztevertrags beteiligten Parteien geschehen, so Saurer.
Die neue Regelung bedeute nicht, dass Patienten nicht auch in Zukunft grundsätzlich ihren Arztwunsch äußern können. Dieser Wunsch müsse auch weiterhin von Seiten der Krankenhäuser der Sanitätsbetriebe soweit als möglich berücksichtigt werden, stellt Landesrat Saurer klar. "In diesem Sinne ist im Ärztevertrag ausdrücklich der Grundsatz der Betreuungskontinuität und der freien Arztwahl verankert worden", betont Saurer.Im übrigen verweist Landesrat Saurer auf eine neue Regelung, wonach Ärzte in Hinkunft für drei Stunden pro Woche freiberuflich tätig sein können. Die Leistungstarife und die Einzelheiten über die Patientenvormerkung müssen jedoch mit den Sanitätsbetrieben abgesprochen werden, so Saurer.
Von der genannten Abschaffung seien im übrigen nicht nur die Sanitätsbetriebe von Bozen und Meran, sondern auch jene von Brixen und Bruneck betroffen. "Auch für die beiden letzteren Betriebe gehen durch die Abschaffung der Selbstzahler Eigeneinnahmen verloren, allerdings in weit geringerer Höhe", erklärt LR Saurer. Im Sanitätsbetrieb Bruneck habe nämlich das Erbringen von ambulatorischen Leistungen für sogenannte Selbstzahler eine eher untergeordnete Rolle gespielt, so der Landesrat.
bch