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Unerlaubte Arbeitskräfteüberlassung hart bestraft

LPA - Eine Klage gegen die hohe Verwaltungsstrafe, welche die Landesabteilung Arbeit über eine Südtiroler Baufirma verhängt hatte, hat das Landesgericht Bozen nunmehr abgewiesen. Illegale Praktiken und Schwararbeit lohnen sich aber nicht – so betonen dazu Arbeitsabteilungsdirektor Helmuth Sinn und Amtsleiter Sieghart Flader.

Im Zuge der Kontrolltätigkeit über die Einhaltung der Bestimmungen zur sozialen Arbeitssicherheit hat das Arbeitsinspektorat des Landes bei einer Baufirma in Brixen festgestellt, dass bei der Abwicklung eines Bauauftrages nicht das eigene Personal eingesetzt wurde, sondern die Arbeiten mit insgesamt 22 Maurern und Hilfsarbeitern ausgeübt wurden, die von einem anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden. Diese Form der Arbeitsüberlassung ist gesetzlich verboten und strafbar. Darüber hinaus waren einige Arbeitnehmer weder bei der Verleihfirma noch bei der Baufirma gemeldet und versichert, also schwarz beschäftigt, weshalb das Arbeitsinspektorat eine Verwaltungsstrafe von insgesamt über 37.000 Euro verhängt hat.
Gegen diesen Bußgeldbescheid hat die Südtiroler Baufirma Einspruch erhoben, und geltend gemacht, dass es sich nicht um Arbeitskräfteüberlassung, sondern um die ordnungsgemäße Weitergabe eines Werkvertrags gehandelt habe. Da aber das Subunternehmen reine Arbeitsleistungen zur Verfügung gestellt hatte, während das Baumaterial und sämtliche Maschinen und Werkzeuge von der Südtiroler Baufirma organisiert wurden, kann nicht von der Weitergabe eines Werkvertrages die Rede sein, weshalb der Einspruch nunmehr vom Landesgericht Bozen zurückgewiesen wurde.
„Damit wurde die Position des Arbeitsinspektorats voll bestätigt“, zeigt sich der zuständige Amtsdirektor, Sieghart Flader, zufrieden. „Illegale Arbeitskräfteüberlassung und Schwarzarbeit lohnen sich eben nicht“, stimmt der Abteilungsdirektor für Arbeit, Helmuth Sinn, voll überein. Die harten Strafen sind vom Gesetz vorgesehen und müssen nun von der Baufirma entrichtet werden.

SAN

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