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Landschaftsschutz: Verwaltungsstrafen angehoben

LPA - Nach zehn Jahren hat die Landesregierung am vergangenen Montag die Verwaltungsstrafen im Bereich Landschaftsschutz angehoben. Gleichzeitig wurden die Bestimmungen vereinfacht und vereinheitlicht.

Die Verwaltungsstrafen im Bereich des Landschaftsschutzes sind von der Landesregierung am vergangenen Montag (31. März) angehoben worden. Damit wurden die seit 1992 geltenden Beträge an die statistisch ermittelte Steigerung der Lebenshaltungskosten angepasst. Die Mindeststrafe wird künftig 41 Euro betragen. Dieser Betrag wird für eine Großzahl der Übertretungen gelten, vom verbotenen Blumenpflücken, dem Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen bis hin zur Übertretung des Weideverbotes oder des Radfahr- oder Reitverbotes. Der höchste Bußgeldbetrag liegt in Zukunft bei 1446 Euro. Die neuen Bestimmungen treten nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

jw

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