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Fakten zur Finanzierbarkeit der Pflegesicherung

Der finanzielle Bedarf für die Pflegesicherung für das Jahr 2015 ist bereits in der Haushaltsverhandlung mit 199 Millionen Euro festgehalten. Bei der Finanzierung handelt es sich um eine reine Frage der Kapitelzuweisung.

Zuletzt ist es zu einigen öffentlichen Stellungnahmen gekommen, welche die Finanzierbarkeit des 2007 eingeführten Pflegegeldes in Frage gestellt haben.

Angesichts der derzeitigen Daten sowie der Prognosen für die nächsten Jahre stellt Soziallandesrätin Martha Stocker fest, dass diese Stellungnahmen unverständlich und nicht nachvollziehbar sind. Der Jahresbedarf 2015 für das Pflegegeld wird auf ca. 199.000.000 Euro geschätzt. Dieser Betrag wurde bereits im Moment der Haushaltsverhandlungen für das laufende Jahr 2015 so festgehalten. "Es war von vorneherein vorgesehen, dass die Finanzmittel für die Pflegesicherung zum größten Teil aus dem Landeshaushalt kommen, ein Teil aus dem Reservefonds und ein Teil von der Region. Es geht also um eine reine Frage der Kapitelzuweisung", stellt Landesrätin Stocker klar.

Auch die jährliche Zunahme der Ausgaben bereitet keinen Anlass zu Sorgen. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 197.559.000 Eurso ausgegeben. Die vorgesehene Zunahme der Ausgaben im Jahr 2015 beträgt somit lediglich moderate 0,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr und bewegt sich absolut im Rahmen der Prognosen.

Die oft kolportierten Folgen der demografischen Entwicklung müssen zudem richtig eingeschätzt werden. Die zahlenmäßig starken Jahrgänge werden erst ab den Jahren 2035-2040 das Alter erreichen, in welchem die Anzahl der Pflegebedürftigen deutlich zunimmt. Es handelt sich um insgesamt ca. 15 starke Jahrgänge der sogenannten Babyboomer-Zeit. Bis dahin wird es eine vorhersehbare moderate Zunahme aufgrund der steigenden Lebenserwartung geben, welcher allerdings auch eine allgemeine Verbesserung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung entspricht.

"Angesichts dieser Daten erscheinen die ständigen Diskussionen und Befürchtungen zur Finanzierbarkeit der Pflegesicherung objektiv unbegründet. Dies um so mehr, da sich gerade im letzten Oktober der Landtag einstimmig für die Beibehaltung einer grundsätzlich steuerfinanzierten und einkommensunabhängigen Pflegesicherung für alle Pflegebedürftigen ausgesprochen hat," unterstreicht Soziallandesrätin Stocker.

LPA

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