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Hubschrauberdienste der Landes 2015 bis 2019

Mit den Hubschrauberflüge, die die Landesabteilungen für ihre institutionellen Aufgaben von 2015 bis 2019 durchführen müssen, hat sich die Landesregierung bei ihrer Sitzung am Dienstag befasst und auf Antrag von LR Florian Mussner die entsprechende Ausschreibung und Geldmittel im Ausmaß von 1,55 Millionen Euro dafür genehmigt.

Für Hubschrauberflüge, die die Landesabteilungen für ihre institutionellen Aufgaben von 2015 bis 2019 durchführen müssen, hat die Landesregierung nun die Ausschreibung genehmigt (FOTO:LPA)

„Bei den Hubschrauberflügen, die die Landesabteilungen für ihre institutionellen Aufgaben durchführen müssen, handelt es sich beispielsweise um Personenflüge, Arbeitsflüge, Luftbeobachtungen, Bergungseinsätze von lebenden Tieren sowie Einsätze bei Waldbränden oder Naturereignissen", erklärt Mussner. Die Flugrettungsdienste und Bergrettungsdienste (Notruf) sind laut Landesrat aber ausgeschlossen.

„Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sowie der Effizienz machen wir eine einzige Ausschreibung für alle Landesabteilungen", unterstreicht Mobilitätslandesrat Mussner. Dabei werden vier Hubschrauberunternehmen ausfindig gemacht, die eine Rahmenvereinbarung mit dem Land abschließen. Aufgrund dieser können sie für die Jahre 2015 bis 2019 beauftragt werden, Hubschrauberdienste für die Landesabteilungen durchzuführen.

Die Hubschrauberunternehmen müssen, um ihren Dienst angemessen ausüben zu können, einen Stützpunkt bzw. einen Hubschrauberstandplatz in Südtirol benutzen.

Für den Abschluss der Rahmenvereinbarung für den Hubschrauberdienst mit den Unternehmen sind Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 1,55 Millionen für den Zeitraum Juni 2015 bis Mai 2019 vorgesehen. Es werden nur Ausgaben für erteilte Aufträge an Hubschrauberunternehmen bzw. für tatsächlich durchgeführte Hubschrauberflüge getätigt.

SAN

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