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Gesundheitsberufe: Gleichstellung der Studientitel nach alter Ordnung

Wer seinen akademischen Abschluss im Bereich der Rehabilitation vor dem 17. März 1999 in Südtirol nach alter Ausbildungsordnung erlangt hatte, konnte innerhalb 2014 um die Gleichwertigkeit des Studientitels ansuchen. Mit Beschluss der Landesregierung von vergangener Woche wurde diese Frist aufgehoben.

Die Gesuche um die Anerkennung der Gleichwertigkeit der in Südtirol erreichten Studientitel im Bereich der Rehabilitation hätten bis zum 31. Dezember 2014 eingereicht werden sollen. "Einige Betroffene haben diese Frist jedoch versäumt", erklärt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. Zudem hätten sich eine Reihe von Heilmasseuren gemeldet, welche die Ausbildung im Ausland abgeschlossen und die Gleichwertigkeitserklärung vom Land Südtirol für ihren im deutschen Sprachraum erlangten Titel erhalten haben.

"Die Festlegung einer Einreichefrist vonseiten der Regionen hat lediglich organisatorische Hintergründe", so Stocker. "Aus diesem Grund haben wir beschlossen, die Frist für das Einreichen der Gesuche abzuschaffen." Mit dem Beschluss der Landesregierung sind auch jene Gesuchsteller explizit zugelassen, die ihre Ausbildung im deutschsprachigen Ausland absolviert haben und die Gleichstellung in Südtirol erhalten haben.

mp

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