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Ausgleichzahlungen für Zivilinvaliden, Blinde und Taubstumme werden im Mai überwiesen
LPA - Am vergangenen Montag hat die Landesregierung die Höhe des Begleitungsgeldes für Vollinvaliden und Vollblinde, der Sonderzulage für Teilblinde und der Kommunikationszulage für Taubstumme neu festgelegt. Dies teilt das Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden in einer Aussendung mit. Die neuen Beträge gelten rückwirkend ab 1. Jänner 2003, die Nachzahlungen werden im Mai ausbezahlt.
Das monatliche Begleitungsgeld für vollständig bewegungsunfähige Invaliden beträgt nunmehr 431,19 Euro, jenes für vollständig Blinde 633,68 Euro. Blinde, die mit Sehhilfe auf beiden Augen ein restliches Sehvermögen von höchstens einem Zwanzigstel aufweisen, erhalten 113,91 Euro. Die Kommunikationszulage für Taubstumme wurde auf 217,66 Euro festgelegt. Die neuen Beträge gelten rückwirkend ab 1. Jänner 2003. Die damit zustehenden Erhöhungen für die Monate Jänner, Februar und März erhalten die Zivilinvaliden, Zivilblinden und Taubstummen gemeinsam mit der Monatsrate im Mai.Weitere Informationen erteilt das Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden in der Freiheitsstraße 23 in Bozen. Das Amt ist unter der Rufnummer 0471 411700 oder per Fax unter 0471 411719 erreichbar.
bch