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Freiwilliger Zivildienst: Landesregierung sieht mehr Stellen und Mittel vor

Im laufenden Jahr stehen 135 Stellen - und damit 53 mehr als 2014 - für junge Männer und Frauen im Alter zwischen 18 und 28 Jahren zur Verfügung, die den freiwilligen Landeszivildienst leisten möchten. Heute (21. April) hat die Landesregierung die Ausschreibung zur Einreichung von Projekten genehmigt und dafür 911.000 Euro bereitgestellt.

Insgesamt 135 Stellen für den freiwilligen Zivildienst sind im laufenden Jahr vorgesehen.
"Die Arbeit der Freiwilligen", unterstrich Landeshauptmann Arno Kompatscher, "ist eine wichtige Ressource für die Südtiroler Gesellschaft und verdient unsere Anerkennung. Mit dem neuen Programm für das Jahr 2015 ermöglichen wir es noch mehr jungen Menschen, sich für andere Menschen einzusetzen und für einen Zeitraum von acht oder zwölf Monaten Erfahrungen zu sammeln, die eine Bereicherung für sie persönlich, für andere, aber auch für die Gemeinschaft darstellen.

Die heute von der Landesregierung genehmigte Ausschreibung zur Einreichung von Projekten sieht 135 Stellen für freiwillig Zivildienstleistende vor, das sind 53 Stellen mehr als im Vorjahr. Die dafür zur Verfügung gestellten Mittel belaufen sich auf 911.150 Euro. Die Freiwilligen, die ein Alter zwischen 18 und 28 Jahren haben müssen, erhalten eine monatliche Spesenrückvergütung von 450 Euro und können erstmals entscheiden, ob sie für acht oder zwölf Monate Dienst leisten möchten. Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 30 Stunden betragen.

Projekte können jene Körperschaften oder Vereine einreichen, die bis 31. März 2015 die Aufnahme in das dafür vorgesehene Landesverzeichnis beantragt haben; zurzeit sind darin 41 Organisationen eingetragen. Die Projektanträge können bis spätestens 26. Juni im Amt für Kabinettsangelegenheiten (Silvius-Magnago-Platz 1, Bozen) eingereicht werden oder über das zertifizierte elektronische Postfach (PEC) an die Adresse kabinett.gabinetto@pec.prov.bz.it bzw. mittels Fax an die Nummer 0471 412139 übermittelt werden. Das zuständige Amt wird dann eine Rangordnung der Projekte erstellen. Wer einen freiwilligen Zivildienst leisten möchte, kann sich hingegen direkt an die zugelassenen Körperschaften oder Vereine wenden.

Der Einsatz der freiwillig Landeszivildienstleistenden ist in folgenden Bereichen möglich: gesundheitliche und soziale Fürsorge, Wiedereingliederung in die Gesellschaft sowie Notstandshilfe, Bildung, Jungendarbeit und Kulturförderung, Schutz der Umwelt und des Kulturgutes, Zivilschutz, Verbraucherschutz, entwicklungspolitische Bewusstseinsbildung, Freizeitgestaltung und Sporterziehung.

me

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