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Sozialwohnungen: Bescheinigung erfolgt durch das Wobi

"Das Ausstellen von Bescheinigungen für Sozialwohnungen fällt in die Zuständigkeit des Wohnbauinstitutes", dies erklärte der zuständige Landesrat, Christian Tommasini, heute (14. Mai) bei einer Aussprache mit Vertretern der Gewerkschaften und des Wohnbauinstituts.

Am heutigen runden Tisch zu den Sozialwohnungen nahmen Landesrat Tommasini, Vertreter des Landes, der Gewerkschaften und des Wobi teil. Foto: LPA/A. Mair

Heute (14. Mai) fand ein Treffen zwischen dem Landesrat für Wohnbau, Christian Tommasini, dem Direktor der Landesabteilung für Wohnbau, Wilhelm Palfrader, dem Präsidenten des Wohnbauinstituts (Wobi) Heiner Schweigkofler, Manuela Paulmichl als Mitglied des Verwaltungsrates des Wobi sowie den Vertretern der vier größten Gewerkschaften und dem Koordinator der Südtiroler Steuerbeistandszentren, Marco Pirolo, statt.

Anlass für die Aussprache war eine Frage, die im Zusammenhang mit der Einkommenssteuererklärung aufgetreten war: Laut einem kürzlich erlassenen Ministerialdekret können nämlich jene Bürger, die in einer Sozialwohnung ("alloggio sociale") wohnen, bei der Steuererklärung einen Abzug geltend machen, wenn auch andere Voraussetzungen vorliegen. Dazu benötigen sie allerdings eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie tatsächlich in einer Sozialwohnung leben.

Probleme waren zuletzt vor allem deshalb aufgetreten, weil die Steuerbeistandszentren aufgrund einer neuen staatlichen Bestimmung für die von ihnen durchgeführten Steuererklärungen verantwortlich sind. Sie sind daher darauf angewiesen, dass sie in Besitz der korrekten Unterlagen gelangen.

Beim heutigen Treffen hat Landesrat Christian Tommasini erklärt, dass die Ausstellung der notwendigen Bescheinigung in die Zuständigkeit des Wohnbauinstitutes falle. Auch Wobi-Präsident Heiner Schweigkofler sicherte zu, dass er eine genaue Prüfung der Gesetzeslage veranlassen werde. Das Ziel müsse es sein, den Bewohnern von Sozialwohnungen die Möglichkeit zu geben, den von der Regierung in Rom eingeführten Steuervorteil zu nutzen, so die einhellige Meinung der Anwesenden.

me

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